Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.