Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der Süddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darüber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der Süddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militärtypische Waffen ohne Grundgesetzänderung nicht zum Einsatz kommen dürfen, während der Zweite Senat dies auch ohne Grundgesetzänderung für möglich halte.

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Wir explodieren nicht für Eure Krise

Kommentar zu der Explosion in der Berliner Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise“. Nehmen wir einmal an, bei dieser Demo am gestrigen Samstag (12.Juni) wäre kein Knallkörper explodiert, dessen Explosion man noch Blocks weiter deutlich wahrnahm. Was wäre dann? Wahrscheinlich hätte es noch jede Menge anderer Möglichkeiten gegeben, 82 Millionen Geschworene am Gerichtshof der Öffentlichen Meinung zu manipulieren. Auf jeden Fall aber wäre versucht worden in der Berliner Republik – die ein weltweites Geldsystem entscheidend stützt, welches 111.5 Billionen Dollar Privatvermögen (1,2) erzeugt hat – folgende Schlagzeilen zu vermeiden: „Die Bevölkerung Deutschlands protestiert gegen das weltweite Geldsystem, welches die…

Schäuble, Künast, „Sicherheitsgesetze“: Die Gehirnwäsche läuft

Berlin: In dem Bewusstsein im Zuge der seit Jahren laufenden Kampagne gegen unsere Verfassung die im Wesentlichen von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) mit ausgehandelte Föderalismus-Reform zu einer wesentlichen Grundgesetzänderung zugunsten der Vollmachten des BKA genutzt zu haben (1), will Schäuble jetzt einfach das, was ihm von der SPD versprochen wurde: Militäreinsatz im Inneren, Vollmachten für die Exekutive, Abkehr vom Rechtsstaat, Generalverdacht für die Bevölkerung, Unschuldsvermutung für sich und die Exekutive, sowie Aushöhlung der Gewaltenteilung.