Todesstrafe: Moratorium in Gambia

Die Entscheidung zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgt nicht aus humanitären Gründen. Nur aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit von Bürgerrechtsaktivsten und die Ausübung von Druck erreichen diese Ziele.

Die Vergabe von ausländischen Krediten und Investitionen in Länder durch Anleger und Bankenfonds werden leichter durchgeführt werden können, denn diese stehen zunehmend ebenfalls unter Druck einer kritischen Öffentlichkeit.

Eine gewisse Unbekümmertheit der Stadt Jena im Umgang mit dem Kommunalrecht

Der nächste Fall eines klaren Verstoßes gegen die Gesetze betrifft dann schon den nächsten Stadtrat – bevor er sich auch nur zur ersten Sitzung zusammengefunden hat: Nach Informationen des Rechtsamtes der Stadt “ist die konstituierende Sitzung des Stadtrates für den 18.06.2014 vorgesehen”. Die Ausschussitzungen und damit die eigentliche Arbeitsfähigkeit wird noch später erst hergestellt werden, so die Planungen. Zugleich gilt aber nach § 35 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, dass “spätestens am 14. Tag nach dem Beginn der Amtszeit” die konstituierende Sitzung stattzufinden hat. Die Amtszeit beginnt stets am Monatsersten nach der Wahl, also aktuell am 1. Juni 2014. Auch Ausschüsse haben sich 14 Tage nach Beginn der Amtszeit (§43 Abs. 1 Satz 4 iVm §35 Abs. 1 Satz 2 ThürKO) zusammenzufinden.

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