Presseerklärung von Coordination gegen BAYER-Gefahren/Coalition against BAYER-Dangers vom 16.2.2020
Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei der BAYER-Hauptversammlung von 2017 abgewiesen. Begründung: Die damals getroffenen Maßnahmen hätten die Proteste der Coordination vor dem „World Conference Center Bonn“ (WCCB) auf dem „Platz der Vereinten Nationen“ nach Ansicht der Richter*innen „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. „Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab“ weiterlesen