Urteil des OVG NRW zu einer Videoüberwachung der Polizei
Erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Deutschland zu einer ununterbrochenen polizeilichen Videoobservation auf einer kleinen friedlichen Demonstration: Verstoss gegen das Grundrecht des Bürgers auf freie Meinungsäusserung Im Juni des Jahres 2008 gab es eine kleine Mini-Demonstration von geschätzten 50 Anti-Atomgegnern in Münster. Die Aktivisten hatten gegen den Transport von radioaktiven Material protestiert, das von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland durch ihre Stadt gefahren wurde.
Categorized as: Bevölkerungskontrolle • Recht, Justiz