Grundgesetz: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“. Noch Fragen?

Zur Berliner Demonstration der Demokratiebewegung gegen den Ausnahmezustand und für das Grundgesetz eine weitere Erinnerung: man gibt nicht auf, was man verteidigt. Deshalb haben Flaggen des Deutschen Reiches, von Kaiserreich und Faschismus, auf den Demonstrationen der deutschen Demokratiebewegung nichts zu suchen. Auch und gerade dann nicht, wenn nur 3 oder 4 lästige Zersetzer mit ihnen wedeln, unter Hunderttausenden, die keine Ahnung haben wie ihnen international damit geschadet werden soll.

Es gilt gerade in der Presse die alte Formel, „das Auge sieht was es sucht“. Die immer noch vom alten Kartell der Nachrichtenagenturen aus dem 19. Jahrhundert (Associated Press, Reuters, Agence France-Presse, Wolffsches Telegraphenbüro) beeinflussten Zeitungen und Presseorgane suchten und fanden am 1. August 2020 in Berlin die Reichsflagge („solange Hakenkreuzverbot schwören wir auf schwarz-weiß-rot“).

Die Meisten werden diese Flagge nicht einmal kennen (Gott sei Dank). Der internationale Medienkomplex aber, der kennt sie ganz genau, aus welchen Gründen auch immer. Und in fast allen Videoberichten weltweit fanden sich am 1. und nachfolgend am 2. August immer wieder Aufnahmen von genau dieser Flagge; oft geschickt eingebettet in scheinbar neutrale Berichterstattung, so daß in Allen mit historischem Hintergrundwissen sofort und unweigerlich Assoziationen geweckt wurden (Beispiele: der britische „Telegraph“, die u.s.-amerikanische „New York Times“ und der leider oft distanzlos verlinkte russische Staatssender „Ruptly„).

Artikel 22 Grundgesetz Absatz 2:

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Noch Fragen?