Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller über das EUGH-Urteil vom 14.10.2010
Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaftliche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Naturschutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
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