Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die Regierung setzt ihren bis vor kurzem unter Carte Blanche agierenden geheimdienstlichen Komplex unter Kontrolle. Die Bevölkerung wird weiter bespitzelt, nur eben auf Befehl von oben.

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt. „Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt“ weiterlesen

Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins B.N.D.-Gesetz befördern.

Die Republik ist derweil weiterhin außer Funktion gesetzt.

Die nach Kriegsbeginn in 2001 von der Regierung in ihrer ersten Form erlassene und in 2002 zur offiziellen „strategischen Überwachung der Telekommunikation“ (Zitat aus der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002) ausgebauten Telekommunikations-Überwachungsordnung (TKÜV) verpflichtet heute jeden relevanten Provider,

„die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen“

und dem Bundesnachrichtendienst (B.N.D.) eine

„vollständige Kopie der Telekommunikation

zu übergeben. „Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz“ weiterlesen

Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (v.l.n.r.)

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (oben v.l.n.r.) sind die Mitglieder des obersten de-facto Geheimgerichts des Republik: der Kommission „G 10“. Gewählt wird die G 10-Kommission vom „Parlamentarischen Kontrollgremium“.

Geschaffen wurden diese beide bizarren Gremien (seinerzeit unter anderem Namen) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) vom 24. Juni 1968, welches die Gewaltenteilung bezüglich Grundrecht Artikel 10 ausdrücklich außer Kraft setzte, sowie nachfolgend durch das ausführende „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ vom 13. August 1968 (hier als PDF gespiegelt).

Zu den Mitgliedern der G 10-Kommission: „Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen“ weiterlesen

Schach dem Neoconopticon

Klarer Blick

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I.. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“, sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung des Neoconopticon dienen sollen.

In bald zwei Jahren „Snowden-Enthüllungen“ ist nichts besser geworden. Stattdessen wurde unsere Republik außer Funktion gesetzt. In der nun anstehenden Arie von weiteren „Enthüllungen“ gibt es ein paar Dinge, die alle Bürgerinnen und Bürger in der Republik Deutschland nicht aus den Augen lassen sollten, keine Sekunde lang. „Schach dem Neoconopticon“ weiterlesen

„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung“

Bürgerrechtler, Abgeordnete, Presse, Anwälte, 80 Millionen Menschen sehen in der Spionage-Affäre um den Bundesnachrichtendienst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zustandsbericht einer surrealen, kafkaesken Republik außer Funktion.

Am 11. April 2015, bald zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen der Unterlagen von Agent Edward Snowden im Außendienst, konstatierte Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org:

„Die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg“

Anderthalb Jahre zuvor hatte das Innenministerium vom damaligen geschäftsführenden Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, bereits tief in die Edathy-Affäre eines sich entpuppenden Tiefen Staates verstrickt, eine „Wunschliste“ in die laufenden Koalitonsverhandlungen eingebracht. „„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung““ weiterlesen

„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012

Wir berichteten gestern erneut über die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), deren erste Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt wurde. Die seitdem mehrfach verschärfte TKÜV, die in 2002 für die „strategische Überwachung der Telekommunikation“ durch den Bundesnachrichtendienst erweitert worden war, gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Neben allen großen Telekommunikations-Konsortien wie Internetprovidern und Telefongesellschaften müssen auch die Betreiber von „Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen“ (§ 3 TKÜV) technische Einrichtungen zum Kopieren der transportierten Telekommunikation durch die „berechtigten Stellen“ installieren, namentlich den Bundesnachrichtendienst, dem eine „vollständige Kopie der Telekommunikation“ (§ 27 Abs. 2 TKÜV) zu übergeben ist. Zu diesem Zweck haben neben allen anderen Telekommunikations-Konsortien haben  auch die Betreiber von Netzknoten / Internetknoten

“die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen”

Wie wir nun gestern berichteten, fragte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/9305) am 13. April 2012 die Bundesregierung (Frage 16a): „„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012“ weiterlesen

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.

Wie Radio Utopie bereits berichtete, verpflichtet die in dieser Form seit 2008 geltende „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik

„dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen“.

Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung gilt dies auch für Betreiber von

„Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen”. (Hinweis: Rückkkopplung in § 3 Abs. 2 TKÜV ist hier erklärt)

Es stellt sich also die Frage, worüber alle zuständigen Stellen, Abgeordneten, Bürgerrechtsorganisationen, Anwälte, Journalisten, etc, pp, jetzt so überrascht sind.

Oder tun sie etwa nur so? Ein ganz linker Schelm, wer (das) zu Denken wagen könnte.

Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens „Die Linke“ jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla. „Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten“ weiterlesen