Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert. Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.

Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.

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Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.