Anerkennung von Venezuelas Gegenpräsidenten durch deutsche Bundesregierung rechtswidrig?
Es gebe „starke Gründe“ für die Annahme, dass es sich bei der Anerkennung Guaidós um eine „Einmischung in innere Angelegenheiten“ handelt, heißt es in einer zehnseitigen Ausarbeitung der Bundestagsjuristen, über die heute zuerst die Nachrichtenagentur dpa berichtete und die auch amerika21 vorliegt. Die Autoren bezeichnen die Frage, ob die Anerkennung Guaidós als unzulässige Intervention zu bewerten ist, als „durchaus berechtigt“.
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