Militäreinsatz im Inland? Die Putschisten bluffen.

Warum ein Einsatz der Bundeswehr in Deutschland als Ordnungsmacht durch die Bundesregierung wegen dem Coronavirus nicht passiert und nicht passieren wird.

Seit Jahrzehnten warnen wir vor dem Anrennen des programmiert und gelenkt erscheinenden Staates gegen die Verfassung. Ein zentraler Punkt des von den entsprechenden Hierarchien seit Jahrzehnten betriebenen Vorhabens die Berliner Republik zwecks zweiter Vereinigter Staaten (über Europa) zu beseitigen: das Militär im Inland als Ordnungsmacht einzusetzen. „Militäreinsatz im Inland? Die Putschisten bluffen.“ weiterlesen

„… um jeden Widerstand im Volk gegen die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges zu unterdrücken“

Angesichts einer möglichen friedlichen Wiedervereinigung des geteilten Korea und einer Zukunft in Souveränität, aber ebenso einem weiteren drohenden Angriffskrieg in Asien, Afrika, oder Europa, der durch die Kanzlerin, ihre Büttel und Parlamentsparteien in Deutschland vorbereitet, gefordert, abgesegnet, toleriert bzw aktiv oder passiv unterstützt wird, ist die 1967 nach Westdeutschland geschmuggelte Tonaufnahme von Max Reimann ein wichtiges zeithistorisches Dokument. „„… um jeden Widerstand im Volk gegen die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges zu unterdrücken““ weiterlesen

Ausnahmezustand in Brasiliens Norden für ein halbes Jahr wegen „Polizeistreik“

Wenn sich in einem korrupten demokratischen Rechtsstaat eine starke Opposition bildet um sich Mißständen zugunsten einer elitären Schicht entgegenzustellen, werden Notstandsgesetze als Mittel der Wahl von den amtierenden Regierungen verabschiedet.

Am 20.Dezember 2017 begannen die Polizeibeamten einen inoffiziellen Streik in Brasilien. Da ihnen als Beamte und Mitarbeiter des Staates ein offizielles Streikrecht verwehrt ist, blieben die Polizisten in ihren Kasernen und Polizeistationen und verweigerten somit ihren Dienst auf den Strassen. Als Gründe werden verspätete Lohnzahlungen und ungeeignete Arbeitsbedingungen wie das Fehlen offizieller Fahrzeuge genannt.

Im Bundesstaat Rio Grande do Norte kam es zu Plünderungen und Ausschreitungen. Präsident Michel Temer nutze diese Situation und verhängte dort am 6.Januar 2018 den Notstand für eine Zeitdauer von einhundertachzig Tagen. Mit diesem Dekret bevollmächtigte die Regierung, die Armee und nationale Eingreiftruppen die öffentliche Ordnung wieder herzustellen.

Allein in der Hauptstadt Natal des Bundesstaates Rio Grande do Norte sind dreitausend Soldaten eingesetzt.

Nun stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung bewusst herbeigeführt wurde um die Armee für einen so langen Zeitraum von einem halben Jahr im Inland einzusetzen. Dass Polizisten ihren ausstehenden Lohn zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts einfordern ist verständlich und die Auszahlungen hätten, wenn auch verspätet, vorgenommen werden können.

Sogleich mit dem Dekret ermächtigt sich die Regierung auch, ohne eine Ausschreibung Dienstleistungen oder Güter zu erwerben, die zur „Normalisierung der öffentlichen Sicherheitsdienste“ erforderlich sind.

In diesem Jahr werden Präsidentschaftswahlen durchgeführt. Überall in Brasilien finden Demonstrationen statt, vor allem gegen die Sparpolitik der gegenwärtigen Regierung.

Grössere Investitionen in Polizeiausrüstungen ohne langwierige Verfahren zur Unterdrückung dieser Proteste, der Einsatz des Militärs und Verhaftungen von unliebsamen Personen ohne richterlichen Beschluss wurden mit diesem „Polizeistreik“ ermöglicht.

Quelle: https://www.telesurtv.net/english/news/State-of-Emergency-Declared-in-Brazil-as-Police-Strike-20180106-0027.html

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Der „starke“ tiefe Staat

Trotz nach Jahrzehnten schließlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drückt sich die „breite Öffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.

Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.

Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausführender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militärischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und Identität eines Ausländers und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar. „Der „starke“ tiefe Staat“ weiterlesen

Ausnahmezustand in Äthiopien bleibt nachdem 26000 in Militärcamps verschleppt wurden

Regierung in Addis Abeba regiert weiter mit Notstandsgesetzen

Der von Oktober 2016 bis April 2017 verhängte Ausnahmezustand in Äthiopien wurde am 30.März 2017 um weitere vier Monate verlängert, gebilligt vom oppositionslosen Parlament. Über den Anlass des Notstandes berichteten wir in „Massenpanik in Äthiopien mit 100 Toten nicht durch Protestierende sondern von Regierung provoziert“. „Ausnahmezustand in Äthiopien bleibt nachdem 26000 in Militärcamps verschleppt wurden“ weiterlesen

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

Die Warnungen von Verfassungsrichtern vor dem „Notstandsgesetze“-Urteil von 1970.

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. „„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen““ weiterlesen

Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Im Sommer 1968 beschlossen Bundestag und Bundesrat von Westdeutschland mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit der damaligen „großen Koalition“ aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und C.S.U.“ unter Kanzler Georg Kiesinger, während des Faschismus im Auswärtigen Amt zuständig für die Koordination mit Joseph Goebbels´ Propagandaministerium, als „verfassungsändernder Gesetzgeber“ die „Notstandsgesetze“:

Das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“.

Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst. „Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968“ weiterlesen

Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren.
Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist.

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt.

Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten.

Aber welchen Falles? Und durch wen? „Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?“ weiterlesen

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt. „Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt“ weiterlesen