Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage…

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt.

Stellen Sie sich vor - wir benutzen Cookies.
ist gut...
abgelehnt.