Fall Asef, Nürnberg: Heimtücke eines verlogenen Polizeistaates

Nachdem Behörden und Polizei die nach eigenen Angaben lang geplante Abschiebung eines seit vier Jahren in Deutschland lebenden afghanischen Berufsschülers unbedingt vor den Augen seiner Mitschüler durchziehen wollen und dabei eine desaströse öffentliche Niederlage einstecken, behaupten sie nun, Asef N. hätte nach seinem von der Polizei gewaltsam gegen dreihundert junge solidarische Deutsche durchgeprügelten Abtransport auf der Polizeiwache angekündigt genau gegen diejenigen Attentate durchführen zu wollen die ihn gerade unter vollem Einsatz verteidigten. Also ließe sich seine Abschiebung wohl doch nicht vermeiden, obwohl ihm diese nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zusteht.

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Die Geister von Nürnberg

Es gab in diesem Land eine Zeit, in der die Goldene Regel noch eine Bedeutung hatte. Schnell haben wir diejenigen kritisiert, die ein anderes Land attackierten, ohne provoziert worden zu sein. Wir bezeichneten diejenigen, die nach einem Angriff kämpften, um ihr Land gegen diese Aggression zu verteidigen, als Freiheitskämpfer, mindestens aber als Rebellen. Jetzt, wo wir die aggressive Nation sind, wurden diese Bezeichnungen abgeändert in „Aufständische“, „Militante“ oder „Klägliche Reste des alten Regimes“.

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Das Kriegsverbrechergesetz gilt auch für die Vereinigten Staaten von Amerika

Aktuell wie vor 10 Jahren – neu sind nur Ort und Personen: Anm.: Walter J. Rockler (gest. 2002), Anwalt in Washington, war Ankläger im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal. Den obigen Text verfasste er als Leserbrief an die Chicago Tribune, wo er am 23. Mai 1999 erschienen ist. Um die mörderisch zerstörerischen Bombenangriffe auf Jugoslawien zu rechtfertigen, müssen

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