Ugandas bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichts für Rede- und Pressefreiheit

Die weisen Richter: jeder kann laut Verfassung seine Meinung sagen, sei es in hochgebildeter geschliffener oder rülpsig ungeschliffener Gossensprache – schliesslich gibt es verschiedene Orte der Herkunft, Paläste oder Slums – auch ein Vorwurf des Mordes aus politischen Motiven gegen die Regierung gilt seit gestern wieder in Uganda als Meinungsfreiheit und wäre ansonsten eine Gefahr für die Demokratie. Am Mittwoch, den 25.August 2010 gab das Verfassungsgericht in Uganda seine Entscheidung über das „Gesetz der Aufwiegelung der Nation“ bekannt, die vom Rechtspfleger des Gerichtshofs, Asaph Ntengye Ruhinda vorgelesen wurde und in der es heisst, dass dieses Gesetz fundamentale Grundrechte der Rede-…