Großer Erfolg – aber Wachsamkeit weiter nötig
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur CO-Leitung als großen Erfolg für Bürgerinitiativen, Kläger und Anwohner/innen. Die CBG führt die Proteste jedoch fort, da der BAYER-Konzern das Projekt weiter verfolgt.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG:
„Wir begrüßen, dass sich das Gericht unserer langjährigen Argumentation anschließt, wonach betriebliche Profite nicht mit dem Allgemeinwohl gleichzusetzen sind und die Genehmigung der CO-Pipeline daher nicht verfassungskonform ist. Dies ist ein wichtiger Etappensieg.“
Gleichwohl kritisiert Mimkes, dass das OVG die tödlichen Gefahren bei einem Austritt von Kohlenmonoxid nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Oberverwaltungsgericht: CO-Pipeline verfassungswidrig“ weiterlesen