Rechnungshof in Venezuela verhängt Ämterverbot gegen Guaidó

Der lateinamerikanische Nachrichtensender Telesur, der in Venezuela eine regierungsnahe Position einnimmt, verweist auf Artikel 187 der Verfassung, nach der Abgeordnete verpflichtet sind, „ausschließlich zum Wohle des venezolanischen Volkes zu arbeiten und kein zusätzliches Einkommen zu erhalten oder andere Ämter als ihre parlamentarischen Funktionen auszuüben“.

Nach Angaben der venezolanischen Migrationsbehörde hat Guaidó seit Antritt seines Parlamentsmandats mehr als 91 Auslandsreisen unternommen, deren Kosten auf 310 Millionen Bolivares geschätzt werden. Diese Gelder habe er steuerlich nicht deklariert.

Venezuela-Krise: Latinos wollen vermitteln, USA und EU stützen Opposition

Bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) Maduro am Mittwochnachmittag vorgeworfen, gegen Standards von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu verstoßen. Er habe das erdölreichste Land der Welt an den Abgrund geführt. „Angesichts dessen kann man nicht neutral bleiben“, sagte Maas unter Rückgriff auf einen früheren Tweet. Der SPD-Politiker bekräftigte die politische Unterstützung Deutschlands für Guaidó.

Meuterer in Venezuela festgesetzt, Opposition ruft zu Protest auf

In sozialen Medien waren Videos zu sehen, in denen Nationalgardisten „das Volk“ aufrufen, auf die Straße zu gehen. „Ihr habt uns aufgerufen, aktiv zu werden: Nun, hier sind wir“, sagt einer der Meuterer. Die Aktion fand in der Bevölkerung allerdings keinen Widerhall. Nach wenigen Stunden wurden die Aufständischen von Spezialkräften eingekreist und festgenommen, hieß es seitens des Verteidigungsministeriums.

(Tarn-)Grüne Förderung von Sprunginnovationen

Am 29.8.2018 berichteten gleichzeitig einerseits das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Kabinettsbeschluss zur Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ und andererseits das Innen- und Verteidigungsministerium über die Gründung einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“. Die Eckpunkte der Agentur für Sprunginnovationen unterstreicht zwar einerseits, „dass die im Koalitionsvertrag verankerte Agentur für Innovation in der Cybersicherheit für das Themenfeld der Cybersicherheit in Bezug auf die Äußere und Innere Sicherheit und die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich zuständig ist“ (wobei bereits hier ein seltsamer Begriff des „Zivilen“ in der Abgrenzung von der Inneren Sicherheit zum Ausdruck kommt). Zugleich wird jedoch von Zusammenarbeit und Synergien zwischen beiden Agenturen ausgegangen, weshalb u.a. „eine gegenseitige Entsendung von Vertretern in die Agenturgremien … zur Abstimmung der Arbeitsprogramme“ und „gegenseitige Beauftragungen bei agenturübergreifenden Themen“ vorgesehen sind.