Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt, hat die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Organklage gegen die Kriegsbeteiligung der Bundeswehr eingereicht. Offensichtlich geht es um die Beteiligung von Militär und Geheimdiensten aus Deutschland in der Internationalen Kriegskoalition. Ob bzw inwieweit dies die Kriegsbeteiligung in den AWACS-Einheiten, in Syrien, im Irak und in der Türkei umfasst, ist derzeit unklar. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.
Aktualisierung: am 21. Juni, zwanzig Tage nach Erscheinen dieses Artikels, veröffentlichte die Parlamentsfraktion „Die Linke“ eine Presseerklärung zu ihrer Verfassungsklage und veröffentlichte ihre Antragsschrift. Untenstehend mehr.
Dazu Hintergründe, die sich selbst ansehen müssen. Sonst werden sie es nicht glauben.
Am 4. Dezember 2015 gab der Bundestag im parlamentarischen Ausnahmezustand der Regierung eine umfangreiche Kriegsbeteiligungsvollmacht. Diese erstreckt sich nicht nur über die Territorien der Staaten Türkei, Irak und Syrien, sondern umfasst auch die Beteiligung an der zweiten Internationalen Kriegskoalition der „Willigen“ seit Beginn des Terrorkrieges vor fast fünfzehn Jahren und gilt damit faktisch weltweit. Vom Parlament bewilligtes Einsatzgebiet deutschen Militärs:
„Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“
Der Terminus „Regierung“ gilt für die von der Organisation der Vereinten Nationen (U.N.O.) anerkannten Regierungen bzw Regime. So wirkt diese vom Bundestag ausgestellte Kriegsbeteiligungsvollmacht weltweit als Türöffner, z.B. auch für Libyen. „„Die Linke“: Verfassungsklage gegen „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS““ weiterlesen