Nach wie vor keine Beweise: Hält die OAS Bericht über Wahlen in Bolivien zurück?

Die Celag geht davon aus, dass die OAS-Mission vor Bekanntgaben des offiziellen Ergebnisses ohne technische Grundlagen einen zweiten Wahlgang empfahl. Zu diesem Zeitpunkt stand die Auszählung der Stimmen aus den ländlichen Gebieten noch aus, in denen Evo Morales von jeher eine große Unterstützerbasis hat. Mehr als eine Million Stimmen hätten noch ausgezählt werden müssen, als die OAS mit ihrer Intervention in den Prozess eingriff.

Evo Morales kündigt Wahrheitskommission zu Wahlen in Bolivien an

Das De-facto-Regime von Senatorin Áñez hat inzwischen angekündigt, Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschheit anzuklagen. Der Politiker Arturo Murillo, der die Kontrolle über das Innenministerium übernommen hat, begründete dies mit der angeblichen Verantwortung Morales’ für die teils gewaltsamen Proteste gegen den Putsch. Das De-facto-Regime bezeichnet diese als Terrorismus und hat der Armee im Falle eines bewaffneten Vorgehens gegen die Demonstranten per Dekret Straffreiheit zugesichert.

Rechnungshof in Venezuela verhängt Ämterverbot gegen Guaidó

Der lateinamerikanische Nachrichtensender Telesur, der in Venezuela eine regierungsnahe Position einnimmt, verweist auf Artikel 187 der Verfassung, nach der Abgeordnete verpflichtet sind, „ausschließlich zum Wohle des venezolanischen Volkes zu arbeiten und kein zusätzliches Einkommen zu erhalten oder andere Ämter als ihre parlamentarischen Funktionen auszuüben“.

Nach Angaben der venezolanischen Migrationsbehörde hat Guaidó seit Antritt seines Parlamentsmandats mehr als 91 Auslandsreisen unternommen, deren Kosten auf 310 Millionen Bolivares geschätzt werden. Diese Gelder habe er steuerlich nicht deklariert.