Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

206. Stuttgarter Montagsdemo zieht zu durch S21-Grabungen beschädigtem Gebäude

Aus aktuellem Anlass wird die 206. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 am kommenden Montag, 20.1.2014, neue Wege beschreiten: Der Demozug wird vom Stuttgarter Hauptbahnhof zum beschädigten Haus der Landeswasserversorgung im Kernerviertel ziehen. Wie von den Stuttgarter Nachrichten berichtet, senkte sich das betreffende Haus an der Schützenstr. 4 durch den darunter gegrabenen S21-Rettungsstollen bereits um mehr als 9 mm ab. Die im Haus aufgetretenen Risse werden von der Landeswasserversorgung inzwischen auch offiziell zugegeben.