Zahlen zur BND-Kommunikationsüberwachung und ihrer Kontrolle

Ein Artikel der Humanistischen Union

0 Skandale wurden bisher vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Geheimdienste aufgedeckt. Die übliche Vorgehensweise des PKGr besteht darin, dass die Kommission nach Medienberichten oder anderen Hinweisen Dritter die Behörden zur Stellungnahme auffordert.

50% des gesamten Datenaufkommens beim BND entfallen nach Angaben des früheren Präsidenten der Behörde auf die Überwachung sog. Ausland-Ausland-Kommunikation („Routineverkehre“). Die Daten werden bei der Satellitenüberwachung (z.B. in Bad Aibling) bzw. an Internetknoten (wie dem DE-CIX) abgegriffen. Dafür existierten bisher weder Rechtsgrundlagen, noch wurden die Maßnahmen bei den Kontrollgremien beantragt oder diese anderweitig darüber informiert. „Zahlen zur BND-Kommunikationsüberwachung und ihrer Kontrolle“ weiterlesen

Kanzleramtsleiter Altmaier erstellt „weltweit einmalige Regelung“ zur Kontrolle des Spionage-Apparats

Gesetzentwurf zur Änderung des B.N.D.-Gesetzes soll „Kontrollrecht des Bundestages“ beinhalten. Dieser protestiert bereits.

Ein Gutteil der so plötzlich wiederkehrenden Kanzlerinnen-Skepsis vom traditionellen Paten des Apparats, Dr. Wolfgang Schäuble – angeblich nur wegen der Flüchtlingspolitik von Angela Merkel – wird auf den aktuellen Gesetzentwurf zurückzuführen sein, den Kanzleramtsleiter Peter Altmaier vor kurzem erstellt hat. Dieser wurde letzte Woche an S.P.D., C.D.U. und C.S.U. weitergeleitet und nun offenbar von den erschreckten Zuträgern des Bundesnachrichtendienstes im Bundestag an Georg Mascolo und die „Süddeutsche“ weitergereicht. Zitat:

„Das Gesetz wäre, sollte es so zustande kommen, eine weltweit einmalige Regelung.

Hört, hört. Warum nur? Na der Entwurf sieht..blablabla..,

„ein Kontrollrecht des Bundestages vor“.

Wenn das das Grundgesetz wüsste. „Kanzleramtsleiter Altmaier erstellt „weltweit einmalige Regelung“ zur Kontrolle des Spionage-Apparats“ weiterlesen

Der Apparat fliegt auf

Der heutige Bericht des „Spiegel“ über angebliche Bestrebungen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ die Aktivitäten vom Bundesnachrichtendienst auf eine eine „rechtsstaatlich einwandfreie, verfassungsrechtlich ausgewogene und international vorbildgebende Grundlage“ zu bringen, ist ein Ablenkungsmanöver, um dem geheimdienstlichen Komplex seine strukturelle und historische Kontinuität zu sichern.

Die seit Ende des 20. Jahrhunderts und Beginn des weltweiten, nunmehr bald vierzehnjährigen Terrorkrieges führende Partei des geheimdienstlichen Komplexes in der Republik, die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, kündigt über das Apparat-Organ „Spiegel“ Kontrollmaßnahmen gegen diesen an. Konkret geht es um die heutige Machtfülle des Bundesnachrichtendienstes. Auf diese Weise wird der berühmten „breiten Mehrheit“ diese Machtfülle taktisch deutlich gemacht und der Bevölkerung damit quasi der Segen der Obrigkeit gegeben, sich ein wenig über diese aufzuregen. Denn ihr hat ja nun eine Autorität – eine Regierungspartei – etwas vorgesagt, was nun kopiert werden darf.

Der übliche Plan der Nomenklatura dürfte sein, bereits seit Langem ausgeübte verfassungswidrige Praktiken zu legalisieren, dem geheimdienstlichen Komplex, dem Apparat strukturelle und historische Kontinuität zu sichern und die in diesem Zusammenhang für die Bevölkerung einzig relevanten Maßnahmen – Verfassungsklagen – weiter zu verhindern. „Der Apparat fliegt auf“ weiterlesen

13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

Gesetz zur Beschränkung des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10) vom 13_August_1968__
Screenshot: Bundesanzeiger

Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.

Das Gesetz verpflichtete u.a. die Deutsche Bundespost „das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs“ (Art. 1 § 1 Abs. 2) von jedweder Person in Westdeutschland und Westberlin zu ermöglichen. Beantragen durften dies „berechtigte Stellen“, u.a. der Bundesnachrichtendienst, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und alle Landesverfassungsschutzämter. Bewilligen durften dies die „zuständigen“ Bundesminister und Landesminister, sowie „im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister“ (§ 5).

Neben dem heutigen Kanzleramtsminister schuf das westdeutsche Gesetz vom August 1968 auch die Gremien, die heute in der Berliner Republik „Parlamentarisches  Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“ genannt werden (§ 9).

Rechtlicher Hinweis: für die Abschrift wird keine Gewähr geleistet

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„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung“

Bürgerrechtler, Abgeordnete, Presse, Anwälte, 80 Millionen Menschen sehen in der Spionage-Affäre um den Bundesnachrichtendienst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zustandsbericht einer surrealen, kafkaesken Republik außer Funktion.

Am 11. April 2015, bald zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen der Unterlagen von Agent Edward Snowden im Außendienst, konstatierte Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org:

„Die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg“

Anderthalb Jahre zuvor hatte das Innenministerium vom damaligen geschäftsführenden Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, bereits tief in die Edathy-Affäre eines sich entpuppenden Tiefen Staates verstrickt, eine „Wunschliste“ in die laufenden Koalitonsverhandlungen eingebracht. „„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung““ weiterlesen

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.

Wie Radio Utopie bereits berichtete, verpflichtet die in dieser Form seit 2008 geltende „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik

„dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen“.

Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung gilt dies auch für Betreiber von

„Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen”. (Hinweis: Rückkkopplung in § 3 Abs. 2 TKÜV ist hier erklärt)

Es stellt sich also die Frage, worüber alle zuständigen Stellen, Abgeordneten, Bürgerrechtsorganisationen, Anwälte, Journalisten, etc, pp, jetzt so überrascht sind.

Oder tun sie etwa nur so? Ein ganz linker Schelm, wer (das) zu Denken wagen könnte.

Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens „Die Linke“ jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla. „Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten“ weiterlesen

Ich sag nur: Snowden

Fordern wir von (Europäischer) Union und S.P.D. die überprüfbare Einhaltung unserer Verfassung? Nein. Passiert hier mal irgendwas? Nein. Hört hier die ganze Farm der Tiere, platzsparend in einem einzigen Stall zusammengetrieben, endlich mit dem Blöken und Gegacker auf? Nein.

Warum denn auch? Ich sag nur: Snowden.

Unter der Verantwortung der Parteien C.D.U., C.S.U. und S.P.D., sowie aller im Bundestag seit Jahrzehnten vertretenen Parteien, wurden am 26. Juni 2001 im „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (Artikel 10-Gesetz – G 10) nicht nur alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz, dessen Bundesamt, der Militärische Abschirmdienst M.A.D. und der Bundesnachrichtendienst ermächtigt zur „Abwehr“ (also im Vorfeld selbstdefinierter potentieller Ereignisse) „die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen“, sondern u.a. auch in § 5 der B.N.D. dazu ermächtigt willkürlich und nach eigenem Ermessen die „Einschränkung“ „internationaler Telekommunikationsbeziehungen“ zu „beantragen“ – emails, Telefonate, Funkverkehr, Textnachrichten, (die Definition „Telekommunikationsbeziehungen“ ist nie wirklich eingegrenzt worden). Formal passiert das Ganze „mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums“, unter Zuarbeit der von Witzbolden für Witzbolde eingesetzten G-10-Kommission (auf Länderebene entsprechend runtergerechnet) und durch das dem Bundesnachrichtendienst übergeordneten Kanzleramt bzw. im Falle des Inlandsgeheimdienstes (Verfassungschutz) oder des Militärgeheimdienstes M.A.D., etc, durch die Ministerien.

Die Definition des Internets als „international“ reichte dann dem B.N.D., um endgültig zu machen was er wollte. Und was er sollte. Denn wir reden hier immer noch von einem Geheimdienst ihrer Mutti bzw seines Bastas. „Ich sag nur: Snowden“ weiterlesen

Ein bisschen Glasnost

Spionage-Affäre in Berlin: Kanzleramtsminister Pofalla sagt vor dem „Parlamentarischen Kontrollgremium“ (P.K.G.) der Geheimdienste aus. Ex-Kanzleramtsminister Steinmeier, der überraschend aussagen will, wird die Aussage verweigert. „Kontrollgremium“-Vorsitzender Oppermann vergleicht U.S.-Präsident Barack Obama indirekt mit Michael Gorbatschow.

Die unvollständige Zusammenfassung eines Tages in Berlin, den wieder kaum jemand verstehen wird, obwohl er durchaus historisches Potential hat.

Thomas Oppermann, Vorsitzender des „Parlamentarischen Kontrollgremiums“ der Geheimdienste des Deutschen Bundestages, ließ kurz vor Beginn der heutigen Sitzung in einem überraschenden Statement vor Reportern gleich mehrere politische Bomben platzen. „Ein bisschen Glasnost“ weiterlesen

Zuhause im Augias-Stall: Wie die Totalüberwachung funktioniert, in den U.S.A., in Deutschland

U.S.-Regierungs-„Offizielle“ bestätigen der „New York Times“ das „zeitweilige Kopieren..annähernd aller grenzüberschreitenden text-basierten Daten“. Die Regierung von Deutschland wiederum erwähnt ein „Memorandum of Agreement“ bezüglich der Kooperation von N.S.A. und B.N.D. vom 28. April 2002, von dem sie im Juni 2013 angeblich nichts wusste.

Derweil wird weiter über die Bevölkerung bzw ständig wechselnde Bevölkerungsteile ein Berg von (Boulevard-)Müll gekippt, um diese zu verwirren und / oder insgesamt zu diskreditieren.

Ein Versuch der Müllbeseitigung.

Gestern bestätigte die „New York Times“, neben den üblichen Beschwichtigungen und Ausflüchten ihrer berühmten „anonymen offiziellen“ Quellen, die Totalüberwachung zumindest jeder „text-basierten“ Telekommunikationsverkehre in das und aus dem Territorium der Vereinigten Staaten von Amerika und ihrer dort basierten Monopole, weltweiten Konsortien, Knotenpunkte und Schlüsselzentren des Weltinformationsnetzes. Da der Name „Edward Snowden“ nicht in dem Bericht auftauchte, sah man sich in Deutschland (mit Ausnahme von Felix von Leitner) nicht genötigt den Bericht wahrzunehmen. Dabei erläutert der NYT Artikel, unter viel Gewimmer und Gebrumm, nicht nur die Methodik der Spione, sondern auch deren ausgesucht tolldreisten und zynischen Ausreden. „Zuhause im Augias-Stall: Wie die Totalüberwachung funktioniert, in den U.S.A., in Deutschland“ weiterlesen