Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum…

Juncker kritisiert die letzte relevante Demokratie in der „Europäischen Union“: Uns.

Das Großherzogtum Luxemburg hat schon viele Skurrilitäten hervorgebracht. Der Sender RTL gehört dazu. Jean-Claude Juncker, in etwa mit „Das RTL der Politik in Europa“ übersetzbar, hat sich nun im informations-industriellen Flaggschiff der neokonservativen antistaatlichen Antidemokraten , dem „Spiegel“, wieder mal im Ton gegenüber Deutschland vergriffen. Zur Anfütterung der Höflings-Kollegen kommender Großreiche wurde zum Sonntag vom „Spiegel“ ein kleiner Ausschnitt des Selbstgespräches unter Feudalisten nach draußen gereicht.

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