Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe

Das Parlament plant in gemeinsamer Kollaboration aller Parteien eine Änderung seiner Geschäftsordnung. Diese hätte nicht nur eine Einschränkung des Rederechts für die vom Volk gewählten Abgeordneten zur Folge, sondern auch Rückwirkung auf Verfassungsrecht.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien, CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, planen gemeinsam die Einschränkung des Rederechts für diejenigen Abgeordneten des Parlaments von Deutschland, die sich dem legal nicht existierenden, aber seit Jahrzehnten stillschweigend akzeptierten „Fraktionszwang“ ihrer Parteien nicht unterwerfen und im Bundestag eine von den „Führungen“ der Parlamentsfraktionen „abweichende“ Meinung haben. Für Donnerstag, den 26. April, haben die derzeitigen Bundestagsparteien unter Tagesordnungspunkt 13 eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages auf die Tagesordnung gesetzt. Der Änderungsentwurf selbst wird, wieder einmal, vor der Öffentlichkeit verborgen. „Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe“ weiterlesen

CSU-Parteitag: Heribert Prantl reiht sich bei den EU-Antidemokraten ein

Der ehemals pro-demokratische linksliberale Journalist Heribert Prantl vollzieht den Schwenk zum Antidemokraten der „Europäischen Union“ und stellt sich vor der Wahl des stellvertretenden CSU-Vorsitzenden auf die Seite von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, einem Mitglied der „Europa-Union“.

Wenn ich mich daran erinnere, daß auch ich Heribert Prantl mal als liberalen und pro-demokratischen Journalisten hochgehalten habe, steht mir das ganze schaurige Ausmaß des Verrats etablierter Journalisten, Medien, Parteien und Organisationen an Republik und Verfassung wieder mal vor Augen. „CSU-Parteitag: Heribert Prantl reiht sich bei den EU-Antidemokraten ein“ weiterlesen

„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe.

Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen.

Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht übertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche Auszüge erschienen beim BR überhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich. „„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern““ weiterlesen