Das Parlament plant in gemeinsamer Kollaboration aller Parteien eine Änderung seiner Geschäftsordnung. Diese hätte nicht nur eine Einschränkung des Rederechts für die vom Volk gewählten Abgeordneten zur Folge, sondern auch Rückwirkung auf Verfassungsrecht.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien, CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, planen gemeinsam die Einschränkung des Rederechts für diejenigen Abgeordneten des Parlaments von Deutschland, die sich dem legal nicht existierenden, aber seit Jahrzehnten stillschweigend akzeptierten „Fraktionszwang“ ihrer Parteien nicht unterwerfen und im Bundestag eine von den „Führungen“ der Parlamentsfraktionen „abweichende“ Meinung haben. Für Donnerstag, den 26. April, haben die derzeitigen Bundestagsparteien unter Tagesordnungspunkt 13 eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages auf die Tagesordnung gesetzt. Der Änderungsentwurf selbst wird, wieder einmal, vor der Öffentlichkeit verborgen. „Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe“ weiterlesen