Bundesarbeitsgericht: Betriebsräten politische Aktionen in der Firma erlaubt
Parteipolitische Werbung bleibt weiterhin, wie im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt ist, verboten Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zu Gunsten der freien Meinungsäusserung gefällt. Eine Firma war gegen ihren eigenen Betriebsrat vor Gericht gezogen, der sich erlaubt hatte, im Jahre 2003 seine Stimme gegen den Irak-Krieg zu erheben und einen Aufruf „Nein zum Krieg“ verfasst hatte.
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