Eine absehbare Eskalation

Die Verlegung des Stützpunktes der deutschen Luftwaffe im Syrien- und Irak-Krieg vom türkischen Incirlik nach Jordanien hat Radio Utopie bereits vor einem Jahr prognostiziert. Diese Militärbewegung ist im Zusammenhang zu sehen mit der von Jordanien aus laufenden U.S.-Intervention im Syrien-Krieg, sowie mit einem transkontinentalen Datentauschring von deutscher Polizei bis zu in Jordanien basierten U.S.-Todesschwadronen.

Asef, „der Afghane“: Verleumdet, ohne öffentliche Verteidigung und bald zu Tode betreut

Fall Asef N.: Die staatliche, kommerzielle und rassistische Lügenkampagne gegen den von Abschiebung bedrohten Berufsschüler in Nürnberg, (Kodewort: „der Afghane“), für den sich bei seiner drohenden Abschiebung spontan Hunderte Mitschüler gegen die Polizei einsetzten, wird immer ekelhafter. Während offenkundig bezahlte und / oder gezielt operierende Trolle zynisch und abstoßend Twitter fluten (Beispiele: 1, 2, 3, 4), übt sich die Boulevardpresse mit gelernt sadistischer Freude am Verfälschen, Lügen, Weglassen und Falschdarstellen.

Die Vorzeigeniete dabei: Asefs „Betreuerin“ Dagmar Gerhard, „Mimikri e.V.“. Nach einem weiteren Verkehrsunfall von Interview können Anna Günther und Olaf Przybilla in der „Süddeutschen“ zufrieden vermelden:

„Am Tag nach dem Abschiebeversuch ist am Donnerstag aus einem medialen Helden, für den sich Mitschüler eingesetzt haben, ein potenzieller Attentäter geworden.“

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Fall Asef, Nürnberg: Heimtücke eines verlogenen Polizeistaates

Nachdem Behörden und Polizei die nach eigenen Angaben lang geplante Abschiebung eines seit vier Jahren in Deutschland lebenden afghanischen Berufsschülers unbedingt vor den Augen seiner Mitschüler durchziehen wollen und dabei eine desaströse öffentliche Niederlage einstecken, behaupten sie nun, Asef N. hätte nach seinem von der Polizei gewaltsam gegen dreihundert junge solidarische Deutsche durchgeprügelten Abtransport auf der Polizeiwache angekündigt genau gegen diejenigen Attentate durchführen zu wollen die ihn gerade unter vollem Einsatz verteidigten. Also ließe sich seine Abschiebung wohl doch nicht vermeiden, obwohl ihm diese nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zusteht.

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