Repression gegen Recherche

Hausdurchsuchung bei IMI-AutorInnen

Am frühen Donnerstag, den 2. Juli 2020, drangen bewaffnete und vermummte Polizeikräfte in ein Wohnprojekt in der Tübinger Südstadt ein. Sie verschafften sich mit einem Rammbock Zugang zu einer Wohnung, in der zwei aktive Mitglieder der Informationsstelle Militarisierung wohnen. Bereitschaftspolizist_innen drangen in jedes einzelne Zimmer der Wohnung ein und trafen die Bewohner_innen dabei meist noch schlafend, tw. sogar nackt an. Die eigentliche „Zielperson“ wurde zu Boden gebracht, dabei überwältigt und ihr wurden Handschellen angelegt, bevor ihr Zimmer durchsucht wurde. Sie wurde dabei an Ellenbogen und Knien verletzt. „Repression gegen Recherche“ weiterlesen

Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise

Autor: Stefan Gruber

In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin. „Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise“ weiterlesen

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Rede auf der Demo gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg

Autor: Alexander Kleiß

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die bundesweiten Verschärfungen der Polizeigesetze sind auch Ausdruck einer zunehmenden Militarisierung der Polizei. Auch in Baden-Württemberg, wo die Grünen mit an der Regierung beteiligt sind, schreckt die Landesregierung nicht mehr davor zurück, militärische und auch nachrichtendienstliche Mittel gegen Zivilist*innen einzusetzen. „Freiheit stirbt mit Sicherheit!“ weiterlesen

Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?

Autor: Alexander Kleiß

Unendlichkeitshaft, Onlinedurchsuchung, DNA-Analysen und Ausweitung der Schleierfahndung

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird das Polizeigesetz in Baden-Württemberg zur Zeit kontinuierlich verschärft. Nach einer sehr einschneidenden Verschärfung vor gerade einmal 14 Monaten plant der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun einen weiteren Abbau von Bürgerrechten. Während die letzte Gesetzesänderung anfangs noch mit einer „abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge“[1] begründet wurde, wird mit der Zeit immer offensichtlicher, dass die Aufrüstung der Polizei sich auch gegen soziale Bewegungen und Migrant*innen richtet. Nicht erst mit der geplanten Verschärfung, sondern bereits im momentan geltenden Polizeigesetz liegen die Einsatzschwellen für diverse Maßnahmen, durch die grundlegende Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt werden, sehr niedrig. Diese Maßnahmen können praktisch jede*n treffen, da die Polizei zunehmend präventiv, also ohne konkreten Verdacht, tätig wird. „Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?“ weiterlesen

Know-how des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes für Jordanien

Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration schickt seinen Landespolizeipräsidenten mit „Experten“ nach Amman.

Am 10.5.2018 folgten mindestens dreiundzwanzigtausend Menschen nach Polizeiangaben in München dem Aufruf eines Bündnisses von mehr als achtzig Organisationen, sich gegen das bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG) zu wehren. Eine solche machtvolle Demonstration hat das jordanische Königshaus von Abdullah II. bin al-Hussein im eigenen Land nicht zu befürchten.

Damit das auch in Zukunft so bleibt, sind „Kontroll-Spezialisten“ wie der Landespolizeipräsident von Bayern, Prof. Wilhelm Schmidbauer, mit ihrem „bahnbrechenden Fachwissen und Werkzeugen“ stets willkommene Gäste im königlichen Palast. Denn „potentielle Gefährder und Unruhestifter“ im Vorfeld aus dem Verkehr zu ziehen, stösst in Amman auf offene Ohren, denen ein Gastbeitrag „Eingreifen, bevor es zu spät ist“ von Wilhelm Schmidbauer im Bayernkurier vom 9.5.2018 am Vorabend der Demonstration unter dem Motto „noPAG“ wie Musik in diesen geklungen haben muss. „Know-how des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes für Jordanien“ weiterlesen

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt.

Zusammenfassung

Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur.

Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab. „Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz“ weiterlesen

Ernsthafte politische Störung des Polizeistaates in Bayern

Trotz der üblichen Sabotage und Zersetzung durch pseudolinke Contras formiert sich in Bayern aus der Bevölkerung selbstorganisierter Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz („Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“) und das Psychiatriegesetz („Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“). Beide Gesetze sind Puzzleteile eines immer offener und dreister agierenden Polizeistaates, in Bund und Ländern. Beim politischen Widerstand dagegen hängen auch in Bayern die wertlosen oder gefährlichen Parteien höchstens noch hinten an der Stoßstange.

Sowohl eine Petition gegen das Psychiatriegesetz auf Change.org, als auch eine Petition gegen das Polizeigesetz auf Campact.de unterstützen bereits Zehntausende von Menschen.

Die Termine von Demonstrationen gegen das Polizeiaufgabengesetz, bei absehbarer und kommunizierter Behandlung auch des Psychiatriegesetzes (unvollständige Aufzählung):

Nürnberg, Freitag den 20. April 2018, 18:00 Uhr, Aufseßplatz (demonstrare.de)
Würzburg, Samstag den 21. April 2018, 16:30 Uhr, Hauptbahnhof (demonstrare.de)
München, Donnerstag den 10. Mai 2018 (Himmelfahrt), 13 Uhr, Marienplatz (no-pag.de). Hinweis: diese Initiative und ihre Demonstration ist von „S.P.D“., „Grünen“, „die Linke“ und antideutschen Contras gekapert worden.
Regensburg, Mittwoch den 25. April 2018, Dachauplatz, 17:30 (twitter)
München, Sonntag den 3. Juni 2018,  organisiert von Open Airs München (Facebook)

(…)

Artikel zum Thema:
28.12.2017 Die Gefährder des Polizeistaates
02.07.2016 Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Artikel zuletzt aktualisiert am 19.04.2018, 13.38 Uhr

Bündnis Brementrojaner gegen Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes

Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage vom 4. April 2018

Das Bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Das Bündnis Brementrojaner stellt sich dem entgegen. Kein weiterer Abbau von Grundrechten!

In Bremen treibt die rot-grüne Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes voran. Der Senator für Inneres hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 15. Dezember 2017 vorgelegt. Er sieht gravierende rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor.

Seit der ersten öffentlichen Debatte in der Innendeputation am 10. Januar 2018 steht der Entwurf des Innensenators in der öffentlichen Kritik. Inzwischen haben die rot-grünen Koalitionspartner den Entwurf intern überarbeitet; über das Ergebnis wird wahrscheinlich am 12. April 2018 in der Innendeputation abgestimmt. Auch nach möglichen Änderungen durch die rot-grüne Koalition wird unsere grundsätzliche Kritik an der Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes bestehen bleiben.

Denn die Konsequenzen sind:
• weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
• Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher „Gefährder“ – also von Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden
• massive Ausweitung der polizeilichen Überwachung elektronischer Kommunikation mittels Computern und Smartphones, insbesondere durch heimlich eingeschleuste Schadsoftware („Staatstrojaner“)

Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe entschieden ab. Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien. Susanne Wendland, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (parteilos) und Sprecherin für das Bündnis: „Es geht um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Um unsere Freiheits- und Grundrechte, die angegriffen werden. Schlimmer noch: Sie werden ignoriert. Um uns vorzugaukeln, wir hätten die terroristische Gefahr im Griff. Sicherheitsfolklore nenne ich das, die zu nichts taugt. Deswegen lehnen wir als Bündnis die geplante Gesetzesverschärfung vollständig ab.“

Die geplante Erweiterung von Videoüberwachung ist nicht hinzunehmen. „Bereits jetzt ist Videoüberwachung in Bremen weit verbreitet, obwohl ein entsprechender Nutzen nicht nachgewiesen ist“, sagt Bündnissprecherin Maike Schmidt-Grabia von Digitalcourage e.V. Bremen „Noch mehr Kameras werden unsere Freiheit weiter einschränken. Denn wer beobachtet wird, ist nicht frei.“

Mit dem Argument der Terrorismusabwehr sollen der Polizei weitreichende Grundrechtseingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht werden. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte und Bündnissprecher: „Der Bremer Gesetzentwurf reiht sich mit besonders eingriffsintensiven Polizeibefugnissen in eine bundesweite Entwicklung ein, mit der mühsam errungene Grund- und Freiheitsrechte abermals massiv eingeschränkt werden, um vermeintlich mehr Sicherheit zu erreichen. Insgesamt ein weiterer, verfassungsrechtlich hoch problematischer Schritt in Richtung präventiver Sicherheitsstaat.“

Eingeschränkt werden die Freiheitsrechte u.a. durch das heimliche Einschleusen von „Staatstrojanern“ in Computer und Smartphones. Der Staatstrojaner zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen. Dazu sagt Bündnissprecher Aaron Lye vom Forum Informatiker_Innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF): „Eingriffe in Rechnersysteme als Ermittlungsinstrument stellen strukturelle Gefahren für IT-Systeme und damit letztendlich für uns alle dar. Denn sie öffnen Missbrauch und gefährlichen Attacken Tür und Tor.“

Das Bündnis Brementrojaner verurteilt zudem die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf möglichst lautlos durch das Gesetzgebungsverfahren gedrückt werden soll. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen – wie etwa in Hessen – fand bisher nicht statt. Susanne Wendland (MdBB): „Es ist vollkommen unverständlich, dass eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.“

Das Bündnis Brementrojaner fordert die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das Bremische Polizeigesetz abzubrechen.

Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!

Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg

Autor: Alexander Kleiß

Militarisierung der Polizei und schwere Eingriffe in Grundrechte

Ein weiterer Schritt hin zu einer militarisierten Polizei und Innenpolitik wurde am 15. November 2017 vom baden-württembergischen Landtag vollzogen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bereits im Januar 2017 verkündet, mit dem nun verabschiedeten neuen Polizeigesetz „an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen zu gehen“.1 Die Grenzen des Grundgesetzes werden durch das neue Gesetzespaket2 tatsächlich ausgereizt, wenn nicht gar überschritten. Das in den Medien immer wieder fälschlicherweise als „Anti-Terror-Gesetz“ bezeichnete Gesetzespaket enthält zahlreiche kritische Änderungen, bei denen zum Teil keinerlei Zusammenhang mit Terrorismus besteht. Die Bezeichnung „Überwachungs- und Polizeistaatsgesetz“ wäre zutreffender. So sind zahlreiche datenschutzrechtlich bedenkliche Neuerungen und eine weitere militärische Aufrüstung der Polizei vorgesehen: „Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg“ weiterlesen