Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese…

Ernsthafte politische Störung des Polizeistaates in Bayern

Trotz der üblichen Sabotage und Zersetzung durch pseudolinke Contras formiert sich in Bayern aus der Bevölkerung selbstorganisierter Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz („Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“) und das Psychiatriegesetz („Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“). Beide Gesetze sind Puzzleteile eines immer offener und dreister agierenden Polizeistaates, in Bund und Ländern. Beim politischen Widerstand dagegen hängen auch in Bayern die wertlosen oder gefährlichen Parteien höchstens noch hinten an der Stoßstange.