BAYER erhält Frist-Verlängerung bis zum 2. November

Nach den Vorstellungen BAYERs soll über die Rechtsmäßigkeit dieser Ansprüche kein Gericht mehr urteilen, sondern ein Wissenschaftsgremium. Diesem hat das Unternehmen die Aufgabe zugedacht zu entscheiden, ob das Pestizid Lymphdrüsen-Krebs zu verursachen vermag und deshalb Zahlungen zu leisten sind. Aber der Versuch, den Leidtragenden den Rechtsweg zu verbauen, fand nicht die Zustimmung Chhabrias. Er stellte die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Frage und schickte den Konzern erneut in Klausur.

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Polizeiberichte kritisch hinterfragen

Aktueller Anlass sind Presseinformationen der Polizei über die Besetzung des Tagebaus Garzweiler durch Klimaaktivisten. „Ein Polizeibericht ist für Redaktionen eine wichtige Ausgangsinformation, mehr nicht“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Keinesfalls dürften Schilderungen und Behauptungen solcher Berichte ungeprüft in die Medienberichterstattung Einzug halten. „Es ist kritikwürdig, dass nach der Tagebau-Erstürmung einige Medien die Behauptung der Polizei übernommen hätten, 16 Polizisten seien verletzt worden. Die Recherchen eines WDR-Journalisten ergaben, dass nur zwei Polizisten Verletzungen durch Fremdeinwirkung davontrugen.

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Stuttgart 21: Bahnchef Grubes bittere Geständnisse

Presseerklärung der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Storno 21“ aus der Bürgerbewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Stuttgart: „Ein bitteres Geständnis“ sieht der Jurist Eisenhart von Loeper in den Beteuerungen von Bahnchef Rüdiger Grube, von denen die Stuttgarter Nachrichten am 25. Oktober berichteten: Der Vorwurf der Wirtschaftskriminalität durch Kostentäuschung in Milliardenhöhe bei Stuttgart