„Stuttgart 21 im rechtlichen Niemandsland“: Aktionsbündnis fordert vom Land gerichtliche Klärung der Mehrkosten

Stuttgart: Der am 5. März 2013 vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG beschlossene Weiterbau des Projekts „Stuttgart 21“ ist nur eine Scheinlösung mit gewaltigen und noch immer ungelösten Finanzierungslücken. Dieses Fazit verbindet das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 mit seiner Forderung an das Land Baden-Württemberg, „das Heft des Handelns endlich in die Hand zu nehmen“

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Stuttgart 21: Ingenieure22 ermitteln tatsächliche „Ausstiegskosten“

Der größte Posten der vermeintlichen „Ausstiegskosten“, die die Bahn immer wieder nennt, ist die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäftes der von der Stadt Stuttgart vorab erworbenen Gleisflächen samt Zinszahlungen. Dies sind jedoch keine „Ausstiegskosten“, denn der Bahn entsteht dadurch kein Vermögensschaden. Sie zahlt lediglich das 2001 erhaltene Geld samt Zinsen an die Stadt Stuttgart zurück und erhält dafür die Besitzrechte an ihren Gleisflächen wieder. Es geht hier im Grunde genommen um die Rückzahlung eines von der Stadt Stuttgart gewährten „verkappten Darlehens“, mit dem die Bahn in den zurückliegenden 12 Jahren Gewinne erwirtschaftet hat.

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