Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins B.N.D.-Gesetz befördern.
Die Republik ist derweil weiterhin außer Funktion gesetzt.
Die nach Kriegsbeginn in 2001 von der Regierung in ihrer ersten Form erlassene und in 2002 zur offiziellen „strategischen Überwachung der Telekommunikation“ (Zitat aus der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002) ausgebauten Telekommunikations-Überwachungsordnung (TKÜV) verpflichtet heute jeden relevanten Provider,
„die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen“
und dem Bundesnachrichtendienst (B.N.D.) eine
„vollständige Kopie der Telekommunikation“
zu übergeben. „Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz“ weiterlesen