Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder gescheitert waren.
Der Einsatz des Militärs im Inland gegen die Bevölkerung steht bereits seit zehn Jahren auf dem Programm der „großen“ Koalition von „C.D.U., „C.S.U.“, „S.P.D.“.
Die Regierung von Deutschland folgt dabei wie stets dem Leitbild der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatte nach Kriegsausbruch bereits in 2002 einen Einmarsch von Bodentruppen in der Stadt Buffalo zur Festnahme von „Terrorverdächtigen“ erwogen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. „Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam“ weiterlesen