Das Selbstverständlichste an einer Demokratie, so wie ein normaler Mensch sich diese darunter vorstellt, ist, dass die gewählten Abgeordneten in den Kommunen, in den Landtagen, dem Bundestag und in den Regierungsämtern des Bundes alle von ihnen persönlich getroffenen Entscheidungen und Massnahmen zum Wohle ihrer Wähler in nachvollziehbarer Form offenlegen – ganz einfach: Transparenz für jedermann.
Denn Gemauschle, Bevorzugungen bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, Korruption, Interessenskonflikte durch Mitgliedschaften in ausserparlamentarischen Organisationen, Parteiengehorsam auch bei den unsinnigsten schädlichsten Gesetzesvorhaben – das alles gibt es nicht für die Abgeordneten, denn man hat einen Eid geschworen, stets im Interesse der gesamten Bevölkerung sein Amt besonnen, gerecht und gesetzestreu zu versehen, um am Ende in den wohlverdienten Ruhestand mit gesicherter, üppiger staatlicher Rente zu gehen und verdientermassen sein Pensionsabendbrot zu verzehren, hat man doch in seinem harten Dienst an der Gemeinschaft auf viele Annehmlichkeiten verzichtet. „Australien: Declaration of Open Government“ weiterlesen