„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Die Rede von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 und juristischer Vertreter des 2. Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 (Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung), bei der heutigen 271. Montagsdemo für den Kopfbahnhof.

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 4. Mai einige von uns enttäuscht, weil er nicht die Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Projektverträge wegen der Mischfinanzierung von S21 festgestellt hat. Aber, liebe Freundinnen und Freunde, wir gemeinsam haben doch erfolgreich viel erreicht: Alle kleinkarierten kommunalrechtlichen Blockadeversuche der Stadt zu Frist und Form des Bürgerbegehrens wurden abgewiesen. Und das Wichtigste: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Damit fallen wir nicht in ein schwarzes Loch, sondern wir gehen in die Verlängerung des Kampfes und auf die Zielgerade. So weit waren wir noch nie. Wir haben gut begründete Erfolgsaussicht, dass der Ausstieg der Stadt aus der Mitfinanzierung von S21 beim Bundesverwaltungsgericht wegen Nichtigkeit der Projektverträge gelingt. „„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.““ weiterlesen

BVerwG: Dienstentlassung zweier Beamter wegen Kinderpornografie-Besitz weiterhin unklar

Ein Lehrer aus Hamburg und ein Zöllner, beide Beamte im Staatsdienst, wurden – unabhängig voneinander – wegen des Besitzes von Fotos mit Kinderpornografie auf ihrem persönlichen Computer verurteilt.

Es wurde gegen die Beamten Strafanzeige gestellt und in einem Strafgerichtsprozess wurden diese zu Geldbußen verurteilt. „BVerwG: Dienstentlassung zweier Beamter wegen Kinderpornografie-Besitz weiterhin unklar“ weiterlesen