Staatsstreich, Vierte Welle

21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen

Kleiner Ratgeber für den Untertan in des Kaisers neuer Bundesrepublik.

Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.

Mit seiner rechtlichen Einschätzung traf Rechtswanwalt Niko Härting, wieder einmal, so ziemlich den Punkt. Die wenigen Kommentare in der unabhängigen (1) und sogar in der bürgerlichen Presse (2, 3) sind überdurchschnittlich kritisch.

Diesbezüglich darf man mutmaßen, dass sowohl der offizielle Zeitpunkt des einstimmigen Urteils (19. November 2021), als auch dessen Bekanntgabe (30. November 2021) taktisch gewählt war. „Staatsstreich, Vierte Welle“ weiterlesen

„Corona-App“: Nächster Anlauf des elektronischen Polizeistaates

Nach dem ihr Programm auf E.U.-Ebene ausgerechnet an Google und Apple gescheitert ist, versucht es die Bundesregierung jetzt im Inland – unter fast amüsanter Nachrichtensperre.

Als sich mehr und mehr lichtender Nebel für Regierung und Landesregierungen dient immer noch SARS 2 (Coronavirus) bzw COVID-19, dessen Allround-Alibifunktion für den verfassungswidrigen Ausnahmezustand allerdings nachlässt.

Zunächst einmal: das klischeehaft orwellsche Konzept vom Konsortium „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (P.E.P.P.-P.T.) der Merkel-Scholz-Regierung, hier auseinander genommen von Erich Möchel, scheiterte am Wochenende nicht etwa an irgendwelchen Zombie-Parlamenten, am Protest von 300 Professoren europäischer Universitäten oder an Verfassungsklagen, sondern am Nein der Mobilcomputer-Monopole Google und Apple und deren Datenschutz-Standards. Ohne deren Kollaboration keine „Corona-Apps“.

Die hochnotpeinliche Abfuhr kaschierten Bundesregierung, E.U.-Apparat und internationale Medienkomplex mit Hilfe von „Reuters“ umgehend als „Zustimmung“ der Regierung zu den Standards von Google und Apple.

Nichtsdestotrotz macht die Regierung natürlich weiter, wie sie eben programmiert ist (Regierung und Staat sind hier nichts als ausführende Kräfte von Anderen vorgegebener Parameter). Die neue „Corona-App“, also ein Programm auf den inzwischen von fast der gesamten Bevölkerung akzeptierten und benutzten Mobilcomputern alias „Smartphones“ (die sukzessive als die Televisoren in George Orwells 1984 dienen), soll nun von den Technikern genau der Institutionen programmiert werden, die schon in das paneuropäische P.E.P.P.-P.T. Konsortium involviert waren – das Fraunhofer Institut (für Nachrichtentechnik) alias Heinrich-Hertz-Institut und natürlich das Robert-Koch -Institut. Als Beifang gibt es die Konsortien SAP und die Telekom AG.

Und natürlich versucht die Merkel-Scholz-Regierung, mit det Macron-Regierung über Frankreich und der Kurz-Regierung über Österreich hinten im Windschatten den Kopf duckend, ihr entsprechendes Regierungsprogramm auch weiterhin allen anderen E.U.-Mitgliedsstaaten auzuschwatzen, mit wiederum der E.U.-Kommission als ausführendem Instrument. Gestern tagte dazu der E.U.-Rat der Innenminister aus den Mitgliedsstaaten, allerdings mit offenbar für die Merkel-Scholz-Regierung mäßigem Ergebnis.

Worüber wir hier reden – und mit „Wir“ meine ich Radio Utopie, der Rest hält die Schnauze, hat keine Ahnung oder redet abends auch immer vom „Verschwörungstheoretiker“ – ließ das „Manager Magazin“ durchblicken:

„Diskutiert wird in Berlin auch, nur denjenigen Bürgern eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen zu gestatten, die die App auf ihrem Handy installieren. Wer die App verweigert, bleibt dann eben zu Hause.“

Es dürfte nun offensichtlich sein, warum explizit die Zombie-Linke und ihre Verräterparteien so massiv gegen alle unkontrollierte Presse, Journalisten, politische Individuen und allgemein verfassungstreue Kräfte hetzt (autoritäre und nationalistische Kräfte von rechts sind dabei irrelevant, es zählt dem Apparat die Kontrolle über den vermeintlichen oder tatsächlichen progressiven bzw sozialdemokratischen, sozialistischen, linken, bürgerrechtlichen Sektor):

Es gilt den Putschisten (Signalwort: EUROPA!) Zeit zu gewinnen, irgendwie den verfassungswidrigen Ausnahmezustand aufrecht zu erhalten und, wie man im Apparat sagt, dann „den Sack zu zu machen“, bevor sich in der Bevölkerung die Sachlage herumspricht und die irgendwann das Wort lernt, was den Deutschen seit der Revolution gegen die Monarchie vor rund hundert Jahren durch die jeweils Herrschenden und ihre Klassen noch immer ausgeredet wurde:

NEIN.

(…)

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Anm.: auch in diesem Artikel sind aufgrund des üblichen Suchmaschinen-Buheis und der Lesbarkeit nicht alle Abkürzungen wie SARS (severe acute respiratory syndrome) und COVID (coronavirus disease) als solche durch Punkte gekennzeichnet.

Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken

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Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche zählen.

Radio Utopie umschrieb bereits in einer umfassenden Recherche u.a., dass die „Weltgesundheitsorganisation“ („World Health Organization“ W.H.O.) in einem Leitfaden vom 20. März auch „vermutete“ Fälle von COVID-19 und „vermutete“ Tote als Fälle und Todesfälle interpretierte.

Im Zuge dessen stellte die W.H.O., neben der Definitonsnorm von bestätigten COVID-19 Krankheitsfällen U07.1 („virus identified“), die neue Definitionsnorm  Code U07.2 („virus not identified“) auf und forderte von den staatlichen Stellen weltweit nun beide Normen in ihre Statistiken zu übernehmen.

Zitat aus dem W.H.O. Leitfaden vom 20. März:

„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“

Original:

„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.

Die Todesfälle zählt die W.H.O. nach eigenen Angaben wie folgt

„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“

Original:

„Both U07.1 and U07.2 may be used for mortality coding as cause of death.“

Die Information seit wann dies so gehandhabt wird, nämlich seit dem 20. März, verschweigt die W.H.O. wohlweißlich an dieser Stelle.

Am gleichen Tag, dem 20. März, gab das Robert-Koch-Institut in einem Nebensatz auf einer Pressekonferenz bekannt, dass es Gestorbene mit dem Coronavirus zusammenzählte mit den am Coronavirus Gestorbenen (laut offizieller Definition: SARS-CoV-2 oder schlicht SARS 2 ist der neue Coronavirus und löst die Krankheit COVID-19 aus, an der Menschen sterben können).

Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.

Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:

„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.

Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.

Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:

„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]

Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.

Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:

„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.

U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“

Fazit:

Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche verkünden.

Persönlicher Kommentar:

Professionellen Lügnerinnen und Lügnern kann man nicht vorwerfen, dass sie nur ihren Job machen.

Man muss vielmehr der Bevölkerung vorwerfen, dass sie zu dumm zum Bedienen einer Suchmaschine und unfähig zur Demokratie ist.

Wir raten diesbezüglich erneut, sich über die Zombie-Linke keine Illusionen zu machen, sich von dieser fernzuhalten und gute Ideen wie Demokratie, Sozialdemokratie und Sozialismus nicht mit deren Verrat zu verwechseln.

Zwangsmaskierung für die „Volksgesundheit“: Die Corona-Monarchisten zeigen Suchtverhalten

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Die Kontrollfreaks der zur Seuchenregierung avancierten Apparatschiks vom „Robert-Koch-Institut“, samt der als GewaltensammlerInnen jenseits des Grundgesetzes geouteten Staats- und Partei-Funktionäre, werden nicht von alleine aufhören ihre Psychologien und Wünsche an der Bevölkerung auszuleben. Man muss sie dazu zwingen.

Wenn Regionalkommandeure (ehemals „Landesregierungen“) jetzt jede Gelegenheit nutzen die sie noch haben und, nachdem sie schon willkürlich andere Menschen zuhause einzusperren, ihnen den Kontakt zu Freunden und Freundinnen zu verbieten, Kunstverbot, Sportverbot, Demonstrationsverbot, Arbeitsverbot, Bildungsverbot, usw, usw, zu verhängt haben, ihnen das immer noch nicht reicht und sie auch noch eine „Maskenpflicht“ einführen müssen, weil sie gar nicht anders können, weil sie eben so ticken, genauso wie ihre PattientenkollegInnen im Medienkomplex, so wird auch das ihnen nicht genug sein. Sie werden solange ihren Umtrieben nachgehen, bis die Bundesregierung sich eine weitere Amtsanmaßung, irgendeine Ermächtigungsinterpretation aus der Tasche ihrer DienerInnen zieht, um derartige Maßnahmen letztlich als Zentralmacht, als Zentralkommando über Deutschland zu erlassen.

Und auch das wird ihnen nicht genug sein. Dann wird es weiter gehen, über Europa bzw den Machtbereich der „Europäischen Union“ und dann als weltweite Seuchenmonarchie, wo die endlich gehorsamen Tierchen am Behauptungsring der „Weltgesundheitsorganisation“ durch die gefüllte Manege des Planeten gezogen werden.

Und auch das wird ihnen nicht genug sein. Sie sind krank. Macht macht krank. Und was wir hier erleben, bestätigt das zum Tausendsten Male in der Geschichte. Genau deswegen wurde einmal die Gewaltenteilung entwickelt, die jetzt, zum wiederholten Mal gerade in der deutschen Geschichte,vollständig außer Kraft gesetzt wurde und einfach ignoriert wird, wie die Verfassung insgesamt.

Und das wird weitergehen, UntertanInnen, weil und solange ihr euch das gefallen lasst.

 

Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt

Die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. zählt auch vermutete „Corona-Tote“ als solche. Die U.S.-Seuchenbehörde C.D.C. gibt einen Leitfaden für das kreative Ausfüllen von Sterbeurkunden heraus und lässt Verdachtsfälle in die Statistiken mit COVID-19-Opfern einfließen und so in die Höhe sausen. Neben den Regierungen in Italien und Deutschland lässt auch die U.S.-Regierung alle Toten mit Coronavirus als Tote durch Coronavirus zählen. Und die Johns-Hopkins-Universität bezieht ihre Daten „hauptsächlich“ von einer Webseite in China, welche neben „lokalen Medien“ wiederum die Johns Hopkins Universität selbst und die W.H.O. als Quelle angibt.

Und selbst das ist noch nicht alles.

Am 22. März berichtete Radio Utopie davon, wie in Italien die Opferzahlen vom Coronavirus SARS-CoV-2 beziehungsweise der dadurch ausgelösten Krankheit COVID-19 berechnet werden: nämlich indem Gestorbene mit dem Coronavirus zusammengezählt wurden mit Toten, die demnach am Coronavirus starben  – bzw an der eigentlichen Krankheit, COVID-19.

Unsere Frage zu diesem Zeitpunkt:

„wird diese bemerkenswerte Berechnung von „Corona-Toten“ nur in Italien so gehandhabt, oder weltweit?“

Nun, bereits zu diesem Zeitpunkt hatte das Robert-Koch-Institut zwei Tage vorher, ganz nebenbei und mitten in einer auf Facebook dokumentierten Pressekonferenz am 20. März selbst ausgesagt, dass es ebenfalls diese bemerkenswerte Berechnung von „Corona-Toten“ verwendet.

Der Medienkomplex hat diese unzweifelhaft bedeutsame Aussage des Robert-Koch-Instituts, welches zur Zeit faktisch 80 Millionen Menschen mindestens mitregiert, bis heute nicht unbedingt überbetont. Nichtsdestotrotz könnten die üblichen Unverdächtigen jetzt wieder einmal ihren üblichen Spruch dazu ablassen: „aber das war doch bekannt…“

Kommen wir nun mal zu dem, was nicht „bekannt“ ist.

Zunächst einmal: am 8. April bestätigte die Koordinatorin der Task Force des Weißen Hauses, Deborah Birx, in einer Pressekonferenz, dass auch in den Vereinigten Staaten die Zahl der „Corona-Toten“ in dieser Art berechnet werden. Birx wörtlich in der Pressekonferenz:

„Wenn jemand mit COVID-19 stirbt, zählen wir das als COVID-19 Toten.“

Original:

„if someone dies with COVID-19, we are counting that as a COVID-19 death

Zurückzuführen ist diese Handhabung der Zählung von „Corona-Toten“ auf veränderte Vorgaben der U.S.-Seuchenbehörde C.D.C. („Centers for Disease Control and Prevention“).

Am 4. April gab das C.D.C. einen „Leitfaden für die Zertifizierung von Todesfällen aufgrund der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“ („Guidance for Certifying Deaths Due to Coronavirus Disease 2019 (COVID–19)“) heraus. In diesem heißt es wörtlich:

„In Fällen, in denen eine definitive Diagnose von COVID-19 nicht gestellt werden kann, dies jedoch verdächtigt wird oder wahrscheinlich ist (z.B. wenn die Umstände innerhalb eines vernünftigen Maßes an Sicherheit überzeugend sind), ist es akzeptabel, COVID-19 auf einem Totenschein als „vermutet“ oder „mutmaßlich“ zu melden.“

Original:

„In cases where a definite diagnosis of COVID–19 cannot be made, but it is suspected or likely (e.g., the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty), it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate as “probable” or “presumed.”

Und im letzten Teil, sowohl als kongeniale Selbstbegründung als auch äußerst pragmatische Handlungsanweisung:

„Wenn ein Todesfall auf COVID-19 zurückzuführen ist, ist er wahrscheinlich die zugrunde liegende Todesursache („UCOD“) und sollte daher in der untersten Zeile in Teil I des Totenscheins angegeben werden. Im Idealfall sollte auf COVID-19 getestet werden, aber es ist akzeptabel, COVID-19 ohne diese Bestätigung auf einer Sterbeurkunde zu melden, wenn die Umstände mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit überzeugend sind.“

Original:

„When a death is due to COVID–19, it is likely the UCOD and thus, it should be reported on the lowest line used in Part I of the death certificate. Ideally, testing for COVID–19 should be conducted, but it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate without this confirmation if the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty.“

Worauf dieser Leitfaden der U.S.-Bundesbehörde C.D.C. vom 4. April nicht einging, dazu später.

Jedenfalls setzen diesen Leitfaden nun auf Ebene der Bundesstaaten, also eine Stufe runter auf dem Staatstreppchen, wiederum die regionalen Gesundheitsbehörden sukzessive um. Hinzu kamen zu den „Corona-Toten“ in den Statistiken nun auch „vermutete Corona-Toten“, z.B. in Delaware, in Ohio und natürlich auch in  New York, wo die Opferzahlen in den Statistiken nun gestern quasi über Nacht gleich um 3778 nach oben schnellten, auf über 10.000.

In Minnesota beschwerte sich ein Mediziner beim konservativen TV Sender Fox News, was die vom C.D.C. verordneten makabren Tipps für „kreative Buchführung“ hinsichtlich Todesursachen, Sterbeurkunden und Totenscheinen in ihrer konkreten Umsetzung für Folgen entwickelten. Dr. Scott Jensen, ganz nebenbei auch Senator im Bundesstaat, legte das Beispiel eines Verstorbenen dar, der Tage vor seinem Tod an einer Grippe mit Husten oder Fieber erkrankt war und als dessen Todesursache er als Arzt auf dem Totenschein bisher Atemstillstand diagnostiziert hätte.

„Ich bin nie dazu ermutigt worden, [die ‚Grippe‘ zu notieren]“, sagte er. „Ich würde wahrscheinlich ‚Atemstillstand‘ als oberste Zeile schreiben, und die zugrunde liegende Ursache dieser Krankheit wäre eine Lungenentzündung … Ich könnte durchaus Emphysem oder kongestive Herzinsuffizienz angeben, aber ich würde niemals Grippe als zugrundeliegende Todesursache angeben, und doch ist es das, was hier von uns verlangt wird“.

Bezeichnender- und fremdschämenderweise sind es auch in den Vereinigten Staaten fast ausschließlich Konservative, die es wagen sich auch nur zur kritisch zur Sache äußern, geschweige denn den Vorgaben der Autoritäten offen zu widersprechen. Ein weiteres Beispiel: die Ärztin Annie Bukacek, mit 30 Jahren Berufserfahrung in Autopsien, im U.S.-Bundesstaat Montana. Auch dort das gleiche Spiel.

Um es zwischendurch einmal deutlich festzustellen: die gesamte Linke – wie auch immer man ehemals, vermeintliche oder tatsächlich sozialistische oder sozialdemokratische Organisationen und / oder Parteien und ihre Presse nun betiteln will, Progressive, etc, – ist weltweit ein Totalausfall.

Und natürlich genau dann, wenn es drauf ankommt, wieder mal!

Dass auch in Deutschland die faktisch neue Regierungsbehörde Robert-Koch-Institut hinsichtlich der tatsächlichen Todesursachen von „Corona-Toten“ wohl ähnliche „Lücken“ wie das C.D.C. aufzuweisen hat, zeigt der bemerkenswerte Widerstand des Instituts gegen Obduktionen bzw Autopsien.

Sogar der Bundesverband Deutscher Pathologen sah sich diesbezüglich – in einem höchst ungewöhnlichen Schritt – zu einer Pressemitteilung genötigt:

„Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) fordern möglichst zahlreiche Obduktionen von Corona-Verstorbenen. Sie widersprechen damit der Empfehlung des Robert Koch Instituts, in diesen Fällen innere Leichenschauen zu vermeiden. Im Gegenteil sei es notwendig, weitere Erkenntnisse über die Erkrankung und deren oft erstaunlich fulminanten Verlauf zu gewinnen und offene Fragen zu beantworten.“

Schon am 6. April hatte der Leiter der Hamburger Rechtsmedizin, Professor Klaus Püschel, wütend zu Protokoll gegeben, dass in Hamburg „kein einziger nicht vorerkrankter Mensch“ an der vom Coronavirus ausgelösten COVID-19 Krankheit gestorben sei.

Darüber hinaus legte in der Markus Lanz Talkshow vom 9. April der Leiter vielzitierten Heinsberg-Studie Prof. Dr. Hendrik Streeck, Seit an Seit mit Professor Püschel, dar, dass die Gesamtmortalität innerhalb der Bevölkerung in Deutschland, also die Anzahl der Menschen „die an dem Virus versterben könnten“,  hinsichtlich COVID-19 insgesamt 0,06 Prozent betrage (ab 19.40 min).

Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?

Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:

  1. Verdachtsfälle („suspect case“)
  2. vermutete Fälle („probable case“)
  3. bestätigte Fälle („confirmed case“)

Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.

Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.

Das kann man schon als genial bezeichnen.

Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:

„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden

Original:

„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification„.

Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.

Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.

Jetzt zu den Todesfällen.

Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.

Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?

„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“

Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.

Und die Johns Hopkins Universität, deren Zahlen in Deutschland in allen großen TV Sendung und Massenmedien rauf und runter gebetet werden?

Sie wissen schon, die Johns Hopkins Universität, deren „Johns Hopkins Center for Health Security“ zusammen mit der W.H.O., der Davos Truppe „Weltwirtschaftsforum“, Bill Gates und Stiftung, sowie der eng mit der Kriegslobby verwobenen internationalen „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (C.E.P.I.) des biotechnologischen Komplexes vor einem halben Jahr, im Oktober 2019, eine weltweite Coronavirus Pandemie mit 65 Millionen Toten simulierte („Event 201″) und dann laut darüber redete?

Nun, die beeindruckend nach Tele 5 Sci-Fi aussehende interaktive Grafik der Johns Hopkins Universität beruft sich auf Daten ihres eigenen „Center for Systems Science and Engineering“. Und worauf beruft sich hinsichtlich der Daten?

„Hauptsächlich“ auf eine Webseite in China. Betrieben von der dortigen „medizinischen Community“.

Und was gibt nun ncov.dxy.cn als Quelle ihrer Daten an?

Sich selbst, das „Center for Systems Science and Engineering“ der Johns Hopkins Universität (was wiederum auf sie verweist), „lokale Medien“ – und die W.H.O. .

Aber auch das ist immer noch nicht alles.

Wie das „Center for Systems Science and Engineering“ der Johns Hopkins Universität in einem Blog-Artikel vom Januar umschreibt, wird sich ab und an in dem nun weltweit berühmtesten aller Dashboards eingeloggt und Daten per Hand eingegeben.

Man verlasse sich bei diesen Ergänzungen wiederum auf (….Aufzählungen aller Möglichen Institutionen, bla bla bla, und…):

Das C.D.C. Und die W.H.O.

Fazit:

Nicht nur ist angesichts der Faktenlage jede, wirklich jede derzeit öffentlich durch Medien und / oder Behörden und Institutionen weltweit genannte Zahl von „Corona-Toten“, COVID-Kranken und Infizierten in Zweifel zu ziehen, bis zu derem gerichtsfesten Beweis.

Der über alle springende Punkt ist folgender:

In der Welt, in der wir hier und heute leben, kann sich jeder Techniker, jedwedeR staatlich-kommerzieller DatensöldnerIn von irgendwo, mit entsprechendem Sicherheitszugang und einem Onkel auf der Hopkins-Uni in eine Webseite einloggen, am Statistik-Karussell drehen und 7 Milliarden Menschen über ihre Wahrnehmung manipulieren.

(…)

vorhergehender Artikel:

21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen

Rechtschreibung korrigert, einen Hinweis von Zusammenhang zwischen W.H.O. und C.D.C. Papieren gesetzt und vorhergehenden Artikel verlinkt am 14. April 2020, 14.16 Uhr. Rechtschreibung korrigiert am 21. April 2020.

RKI und der liebe Herrgott – neues BSL-4 Hochsicherheitslabor im Herzen Berlins

Also, wer erwartet, daß in der Welt die Teufel mit Hörnern und die Narren mit Schellen einhergehn, wird stets ihre Beute, oder ihr Spiel sein.

Arthur Schopenhauer

Die kirchlichen Feiern zu Pfingsten stehen vor der Tür, passend dazu die Meldung im Focus vom 9.Juni 2011 kurz vor der Gespensterstunde um 22.58 Uhr, um den Menschen weiterhin die gehörige Portion Schreck in die armen Glieder zu jagen und ihnen alles im Leben zu versauen, was ihnen wertvoll – in diesem Falle heilig – ist. (1) Ohne weiteren Kommentar:

EHEC: Robert-Koch-Institut rät zur Vorsicht beim Abendmahl „RKI und der liebe Herrgott – neues BSL-4 Hochsicherheitslabor im Herzen Berlins“ weiterlesen

Jörg Hacker soll jetzt mal die Klappe halten.

Der Chef des Robert-Koch-Instituts entblödet sich nicht, jeden Schnupfen in Deutschland als Anfall der H1N1-Schweinegrippe-Pandemie-Panik begreifen zu müssen, die er selbst mitinitiiert hat.

Es gibt eine Grenze, die so etwas wie „Sorge“, „Umsicht“, oder „Verantwortung“ von skrupelloser Bauernfängerei zugunsten millardenschwerer profitgesteuerter Pharma-Lobbyisten unterscheidet. Jörg Hacker hat sie heute wieder einmal überschritten und versucht, diese ganze gescheiterte Kampagne im Rahmen einer globalen Agenda zur Bevölkerungskontrolle, durch einen Angriff auf den menschlichen Verstand wieder in die Offensive zu bringen. „Jörg Hacker soll jetzt mal die Klappe halten.“ weiterlesen