„Besonderen Reiz das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen“

Liebe Anwesende, Freundinnen und Freunde,
im ungleichen Kampf David gegen Goliath hatte es einen besonderen Reiz, das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen mit dem Bemühen, die massive Einflussnahme der Bundesregierung auf den Weiterbau von Stuttgart 21 als rechtswidrig zu entschwärzen. Schon vor dem Prozesstermin am 26. Mai und durch das Prozessergebnis haben wir letzte Woche und heute eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Der Kampf ums Recht mit dem Kanzleramt geschah auf Augenhöhe. Die treibende Kraft seid Ihr.

Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 schaltet Generalstaatsanwalt von Berlin ein

Stuttgart: Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt.

„Berliner Staatsanwaltschaft sagt, sie nehme keine Ermittlungen auf gegen die Beschuldigten, denn es sei nicht sicher, dass sie wussten was sie tun“

Bei amtlichen Vermerken des Kanzleramts an Pofalla und die Kanzlerin haben wir hilfreiche Entschwärzungen in Händen, die unsere Position erhärten – SWR-Landesschau, Stuttgarter Zeitung und andere Medien haben darüber Anfang Juli berichtet. Auf die neue Lage gestützt hatten wir am 29. Juni auf 23 Seiten eine erneute Strafanzeige gegen die Bahnvorstände , zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler und weitere Tatverdächtige erstattet. Kronzeuge Kanzleramt.

Was tat daraufhin die Berliner Staatsanwaltschaft? Sie kam zu einer zwiespältigen „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“. Sie hat die brisante neue Strafanzeige innerhalb von nur 16 Tagen mit wenigen Zeilen abgebügelt: Die neuen Unterlagen aus dem Kanzleramt ließen – ich zitiere –

„nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtsratssitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung“.