Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.

Für-Gegen-Wegen: Geheimpolizei B.K.A. startet Pfingstoffensive

Die C.D.U. / C.S.U. / S.P.D.-Regierung plant die Personalstärke der Geheimpolizei Bundeskriminalamt, für deren Gesetz das Bundesverfassungsgericht nach siebeneinhhalb Jahren eine 360 Absätze lange Konkretisierung verfasste, massiv zu erhöhen: Von offiziell 5500 Stellen auf 7000.

Heute nun, pünktlich zu Pfingsten, das übliche Vordrängeln der Wiederholungstäter in die Schlagzeilen mit dem üblichen spezialdemokratischen „donnernden Sowohl-als-Auch“: „BKA besorgt über „radikale Aktivitäten“ in Moscheen“ („FAZ“), „BKA-Chef warnt vor neuer Qualität der Gewalt gegen Flüchtlinge“ („SZ“), um nur zwei Schlagzeilen zu nennen – wohlgemerkt: aus der gleichen Bekanntmachung, namentlich des S.P.D.-nahen Präsidenten der Geheimpolizei, Holger Münch, über das Konsortium „Funke Mediengruppe“, unter Kontrolle der Familie Brotkamp.

Straßenraub läuft auch nicht anders. Nur gibt´s da weniger zu holen. Straßenraub läuft auch nicht anders. Nur gibt´s da weniger zu holen. Übersetzbar wäre diese Verlautbarung des B.K.A. auch mit „Wir können die Kameraden / Islamisten kaum zurückhalten“.