„Das Problem ist das System, auch bei den Gremien“

Wegen falscher Priorisierung auf S21 wurde in der Region Stuttgart die Instandhaltung hintangestellt. Das Kleinreden, das Ignorieren von Problemen erinnert an S21, es sind ja auch dieselben Macher. In einem Argumentationspapier für S21 schreibt der Verband Region Stuttgart (VRS): „Weil die S-Bahnen, die aus Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt kommen, auf ‚eigenen‘ Gleisen zum Hauptbahnhof fahren, wird die Fahrplanstabilität der S-Bahn besser.“ Das Gegenteil ist der Fall, aber so konnte man das Problem auch etwas aussitzen.

250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestätigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

„Die Konsequenz für die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen“

Sicher war der städtebauliche Nutzen frei werdender Bahnflächen ein verlockender Auslöser von S21, der nun unerfüllbar ist und zerbrechen wird. Die Konsequenz für die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen, sondern reinen Wein einschenken, den unverzichtbaren Kopfbahnhof erhalten und ausbauen, ferner die S21-Verträge als nicht mehr erfüllbar rückabwickeln und kündigen, weil deren Auslöser und deren Rechtsgrundlagen entfallen sind.