Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

„In diesem Schwabenland der Philosophen, gilt da plötzlich Mehrheit als Wahrheit?“

Die Rede von Dr. Jürgen Lodemann, Ehrenvorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller, Landesverband Baden-Württemberg, Träger des „Literaturpreises der Landeshauptstadt Stuttgart“, bei der 220. Stuttgarter Montagsdemo der Bürgerbewegung gegen das industrielle Städteumbau-Projekt „Stuttgart 21“ (S21) am 5. Mai 2014.

„Die in Beton und Tunnelbauten gegossenen Phantasien älterer Herren waren schon überholt, als sie im letzten Jahrhundert geboren wurden“

Die Rede von Wolfgang Isele, Bad Cannstatter gegen S21, auf der heutigen 217. Montagsdemo gegen das urbane und verkehrsindustrielle Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Die Rede trägt den Titel „Großprojekte fressen Lebensqualität“. Die Demonstration beginnt um 18 Uhr auf dem Cannstatter Marktplatz.