Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.
Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.
Categorized as: Aktuelles • Kommunen, Regionen • Presseerklärungen • Recht, Justiz