Spionage-Skandal: Geschäftsführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) verweigert Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Harald Range (F.D.P.), allgemein als „Bundesanwaltschaft“ betitelt, verweigert mit einer maximal schwachsinnigen Begründung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage. Wozu auch? Wenn schon die Kanzlerin abgehört wird und deren Partei das Raubkopieren der Telekommunikationsverkehre von 82 Millionen Menschen an den Internetknoten durch die die Geheimdienste ihrer Majestät (Merkel) in Kollaboration mit den internationalen Tier-1-Konsortien innerhalb der Republik auch noch legalisieren lassen will, wenn es denn schon mal aufgeflogen ist, was hat das denn alles mit der „obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland“ zu tun? Püh! Wir sind doch schließlich Liberale.
Oh. Sagte ich „Wir“?
Categorized as: Aktuelles • Bevölkerungskontrolle • Kommentar • Recht, Justiz • Spionage, Attentate • Verfassung, Demokratie