Spionage-Skandal: Geschäftsführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) verweigert Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Harald Range (F.D.P.), allgemein als „Bundesanwaltschaft“ betitelt, verweigert mit einer maximal schwachsinnigen Begründung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage. Wozu auch? Wenn schon die Kanzlerin abgehört wird und deren Partei das Raubkopieren der Telekommunikationsverkehre von 82 Millionen Menschen an den Internetknoten durch die die Geheimdienste ihrer Majestät (Merkel) in Kollaboration mit den internationalen Tier-1-Konsortien innerhalb der Republik auch noch legalisieren lassen will, wenn es denn schon mal aufgeflogen ist, was hat das denn alles mit der „obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland“ zu tun? Püh! Wir sind doch schließlich Liberale.

Oh. Sagte ich „Wir“?

Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt“

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand. Heute drückten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschämt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit.

Deutscher Patriot Act: Leutheusser und Friedrich stellen morgen den Abschlussbericht der „Überprüfung“ vor

Derzeit überlagert die offene Kriegsdrohung gegen Syrien seitens der U.S.A. und Großbritannien deren weltweite Spionage. Dabei stellt am Mittwoch in Berlin eine Regierungskommission ihren Abschlussbericht zur ersten Überprüfung der „Anti-Terror-Gesetze“ seit 2001 vor, auf deren Grundlage auch die Spionage durch N.S.A. und G.C.H.Q. gegen die Deutschen erfolgte.