Die deutsche Kanzlerin verspricht der rechtsradikalen Regierung Israels die Beteiligung an „umfassenden Sanktionen“ auch ohne einen Beschluss des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen. Das entspricht der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen einen souveränen Staat und ist durch die Verfassung der Republik dem deutschen Staat und seinen Repräsentanten „unter Strafe“ verboten. Genau gegen diese rechtsgültige Verfassung, das Grundgesetz – und zur Durchsetzung der eigenen Militarisierungspläne zwecks Innerer und Äusserer Kriegführung – inszenieren die „Parteien“ des Parlamentes seit Jahren einen schleichenden Staatsstreich.
Gestern fanden zum ersten Mal in der deutschen Hauptstadt „Regierungskonsultationen“ der Berliner Republik mit Israel statt. Neben geschichtlichen und historischen Aspekten – die vor allem deutlich machen, wie wichtig rechtzeitige deutliche Konsultationen nicht auf Regierungsebene, sondern zu allererst zwischen den Völkern und deren Regierungen sind – war die aktuelle Motivationslage dieses Treffens leider überdeutlich: Deutschland soll, zum wiederholten Male seit der Jahrtausendwende, mit aller Regierungsgewalt in einen völkerrechtswidrigen, illegalen und verfassungswidrigen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat hineingezogen werden. „CHRONOLOGIE DER IRAN SITUATION: Angela Merkel, die illegale Kriegskanzlerin“ weiterlesen