EU-Vertragsänderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefährdet Demokratie und Menschenwürde
Bürgerrechtlerin kündigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekündigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Denn dieser enthält eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschränkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-Ermächtigung für Mechanismen
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