Operation Asyl: Staat will Verfassung der Republik ändern

Während die Operation Asyl der Regierung an Fahrt gewinnt und das zunehmend bedeutungslose und über die Hälfte des Jahres nicht einmal mehr tagende Parlament nach seinem zweimonatigen Sommerurlaub die 2001 installierten Terrorgesetze bis zum Jahre 2021 verlängern wird, bringt bezeichnenderweise der Vorsitzende vom B.N.D.-Untersuchungsausschuss, Patrick Sensburg, die Forderung nach einer Verfassungsänderung vor. Bereits Ende August will sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsident(inn)en treffen. Dort geht es wohl auch um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat.

Abgestimmt ist dieser von uns erwartete neue Staatsangriff auf unser Grundgesetz mit dessen alten Feind Wolfgang Schäuble, seit 1972 im Bundestag, schon Innenminister in Westdeutschland, ebenso zu Beginn der ersten Operation Asyl Anfang der 90er Jahre, dann zwischen 2005 und 2009 („Einmal einkaufen, schon ´ne Grundgesetzänderung“), Spinne eines über Jahrzehnte aufgebauten Überwachungsnetzes und heutiger Finanzminister von Deutschland.

Versuch der Entrechtung durch Personalausweis-Entzug

Würde dieses Ansinnen umgesetzt, wäre dem weiteren Missbrauch Tür und Tor geöffnet, den Begriff „mutmasslicher Terrorist“ auf andere Personen auszudehnen, die dem Regierungsapparat ein Dorn im Auge sind. Schliesslich werden nun schon Journalisten, Künstler, sich sozial engagierende Gruppen für Bürgerrechte oder Umweltschutz als „Störfaktoren“ von den Strafverfolgungsbehörden eingestuft, beobachtet und in Profil-Dateien erfasst. Diesen Menschen wäre es nicht mehr möglich, an ausländischen Kongressen und Veranstaltungen teilzunehmen oder eine private Tour zu unternehmen.

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