Verletzte verklagen Land wegen Polizeieinsatz am 30.9.

„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“ Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen.

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Stuttgart 21: Wer trägt die Verantwortung für den “Schwarzen Donnerstag”?

Immer noch ist unklar, wer welche Verantwortung für den brutalen Gewalteinsatz der Polizei am 30.September gegen Stuttgarter Bürger im Schloßgarten trägt und wer für welchen Schaden aufkommen muss. Im Zentrum der Fragen stehen Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech,  Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, Einsatzleiter Winfried Ellinger, sowie das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stuttgart. Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schloßgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms „Stuttgart 21“ dort versammelt hatten.  (ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange)

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