RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.

Dem Versuch der bis heute durch das Bundesverfassungsgericht gedeckten Geheimpolizei Bundeskriminalamt und ihrer Presse auch noch eine Auferstehung der „Roten Armee Fraktion“ zu verkünden, muss Widerspruch oder Unterwerfung folgen. Und Schweigen heisst Unterwerfung.

Das Bundeskriminalamt bekam, trotz aller Warnungen nach BKA-Verhören in Folterkellern von Guantanamo und in Syrien, durch das Ende 2008 mit einer Stimme Mehrheit durch den Bundesrat gepeitschte BKA-Gesetz die Befugnisse einer Geheimpolizei. Seit damals baut das BKA diese Machtfülle aus, während das Bundesverfassungsgericht der Geheimpolizei bis heute den Rücken freihält, indem es nun schon seit über sieben Jahren die Verfassungsklage vom ehemaligen Innenminister Gerhart Baum verschleppt. U.a. sicherte sich das BKA über das Internetsperren-Gesetz den Zugang zur Schatztruhe der nach Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 aufgebauten Infrastruktur der Totalüberwachung, die per Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung bei allen großen Providern eingebauten Kopiereinrichtungen des geheimdienstlichen Komplexes. Diesen Fuß in der Tür bei den Providern nahm die Geheimpolizei nie mehr heraus, obwohl das Internetsperren-Gesetz später formal „nicht umgesetzt“ wurde und auf Druck der damalige Regierungspartei FDP wieder aufgehoben wurde. Das BKA tat dies mit der Begründung von angeblich offen zugänglich im World Wide Web vorhandenen schwerstkriminellen Inhalten („Kinderpornografie“). Der für die Bekämpfung von Kinderpornografie zuständige leitende Kriminaldirektor des „Bundeskriminalamtes“ konsumierte diese selbst und befand sich auf der gleichen Kundenliste eines kanadischen Anbieters wie der langjährige Vorsitzende von Innenausschuss und NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Sebastian Edathy. In Edathys Amtszeit als Vorsitzender des Innenausschusses war von SPD, CDU und CSU das BKA-Gesetz in Bundesrat und Bundestag beschlossen worden. „RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.“ weiterlesen

Edathy-Affäre: Wie die Ausschuss-Vorsitzende Högl ex-B.K.A.-Präsident Ziercke nicht auf der Geburtstagsparty des Zeugen Hartmann sah

Zur gestrigen Vernehmung von Sebastian Edathy und dem ehemaligen Präsidenten vom Bundeskriminalamt, Jörg Ziercke, im Untersuchungsausschuss ein paar Auffälligkeiten. „Edathy-Affäre: Wie die Ausschuss-Vorsitzende Högl ex-B.K.A.-Präsident Ziercke nicht auf der Geburtstagsparty des Zeugen Hartmann sah“ weiterlesen

Drei Beispiele wo Geheimdienste, Presse und Partei-Funktionäre uns zu früh abschrieben oder zu spät von uns

Beispiel 1: der gescheiterte Putsch gegen Bashir Assad und die Invasion von Syrien durch Proxy-Armeen wie den „Islamischen Staat“. Beispiel 2: die „Neurussland“-Falle für die Russische Föderation nach einem diesmal erfolgreich vom Westblock inszenierten Putsch in der Ukraine. Beispiel 3: Die Geschichte von drei Nazis im Campingmobil, die jahrzehntelang von Spionen und Polizei ungefunden Banken ausrauben und Polizisten und Einwanderer ermorden konnten und dann am 12. November 2011 vom amtierenden Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum, kurz vor Amtsantritt von Harald „Professor Hastig“ Range, als „Nationalsozialistischer Untergrund“ N.S.U. ausgerufen wurden, wegen dem anschließend ein Untersuchungsausschuss unter Sebastian Edathy großes leistete. „Drei Beispiele wo Geheimdienste, Presse und Partei-Funktionäre uns zu früh abschrieben oder zu spät von uns“ weiterlesen

STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop

In der Affäre um ex-Bundestagsabgeordneten Edathy und das Bundeskriminalamt werden nicht nur Fragen an Parlamentspräsident Norbert Lammert laut. Auch stellt sich die Frage: Wer darf das Parlament „überwachen“? Und wer tut das?

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem – von „Süddeutscher Zeitung“ und „Norddeutschen Rundfunk“ bewusst unklar und interpretierbar zitierten – Bericht feststellt, hat der ehemalige Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, sowie vom Untersuchungssauschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“, Sebastian Edathy („Sozialdemokratische Partei Deutschlands), „in mehreren Fällen strafbares kinderpornografisches Material über das Internet aufgerufen“.

Noch im November 2013 lud sich Edathy demnach „mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts“ auf sein persönliches Laptop. Dies belegen laut dem L.K.A. Niedersachsen „Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags“. „STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop“ weiterlesen

IM TIEFEN STAAT: Verschwiegene Fakten und Details der B.K.A.-Edathy-Affäre

Betreff: Staatsaffäre um das Bundeskriminalamt und seinen Präsidenten Jörg Ziercke, den ehemaligen Vorsitzenden vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Sebastian Edathy, sowie den heutigen Kanzleramtsminister Klaus-Dieter Fritsche.

Mit der Demokratie ist es wie Kaffee: Manchmal muss man sie einfach stärker machen – auch und gerade gegen einen Tiefen Staat im Staate. Dieser Artikel soll dazu einen Beitrag leisten. Unsere Vorleistung für gerade Sie, die Sie da am Bildschirm sitzen, sowie den Beweis dass wir hier seit Jahren richtig liegen, mögen sie u.a. diesen Artikeln aus 2008 entnehmen, zu der Zeit, als Ihnen und 82 Millionen Menschen durch Internetsperren zwei Grundrechte eingeschränkt werden sollten: „Von der Leyen und BKA: Die Kontroll-Heuchler mit der Kinderpornografie“ und „Ziercke und das BKA haben ein Problem: uns.“.

Vergleichen Sie nun die Ausreden und Vertuschungsversuche des Bundeskriminalamtes („Mutmaßungen, Spekulationen und Verschwörungstheorien, das BKA hätte bewusst Informationen zu Herrn Edathy zurückgehalten, sind absurd und fallen auf ihre Erfinder zurück“), vom 24. Februar, ganze fünf Tage nachdem wir der Öffentlichkeit, der Presse und den Abgeordneten des Parlaments erst laut und deutlich vorlesen mussten was B.K.A.-Präsident Jörg Ziercke am 19. Februar selbst gesagt hatte, mit diesem Artikel.

Versetzen Sie sich einmal in unsere Lage: Hätten Sie das gewagt, was wir wagen? Hätten Sie das geschafft, was wir geschafft haben?

Diesbezüglich ist es an der Zeit sich bei allen tatsächlichen Leserinnen und Lesern zu bedanken, vorneweg bei denen, die uns etwas gespendet haben.

Hier nun zuerst eine Einschätzung bezüglich des Hintergrundes der Staatsaffäre betreffend das Bundeskriminalamt, seinen Präsidenten Jörg Ziercke, den ehemaligen Vorsitzenden vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages Sebastian Edathy, sowie eine ganze Reihe von bewusst oder unbewusst nicht in Zusammenhang gebrachter Fakten und Details dieser Staatsaffäre.

Es ist wichtig den Bürgerinnen und Bürgern der Republik zuerst ein Gesamtbild, einen Überblick zu verschaffen, „the big picture“ wie die Römer zu sagen pflegen.

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STAATSAFFÄRE: Was Regierung, Parteien und Bundeskriminalamt zu verbergen haben

Justizminister Heiko Maas will abwarten, bis die Edathy-Affäre aufgeklärt ist. Kein Problem.

Zusammenfassung

Das Bundeskriminalamt (B.K.A.) wird von kanadischen Behörden in 2011 mit der Nase in die Kinderpornografie eines ihrer pädophilen Spitzenbeamten gestoßen, mitsamt der des hochrangigen Partei-Funktionärs und Abgeordneten Sebastian Edathy. Dessen Name steht neben dem Namen des hochrangigen B.K.A.-Funktionärs auf der gleichen „Kundenliste“, die just in der Abteilung eben dieses B.K.A.-Beamten reinrauscht. Das Bundeskriminalamt, nicht einmal die zuständige Ermittlungsbehörde für Verfahren wegen Kinderpornografie, leitet diese Namensliste zwei Jahre lang nicht an die Länderpolizeien weiter, weil es nach eigenen Angaben dafür so überarbeitet ist, dass die eingesetzten Beamten schon psychologische Hilfe benötigen. Es bemerkt nach eigenen Angaben bereits im Januar 2012 den Namen des eigenen hochrangigen Funktionärs auf der Liste, aber nicht den von MdB Edathy, volle zwei Jahre nicht, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes unterschreiben am 24. Januar 2014 diesbezüglich eine dienstliche Erklärung. Erst als das B.K.A. die Namensliste am 15. Oktober 2013 schließlich an die zuständigen Länderpolizeien weiterleitet (oder weiterleiten muss), bekommt die höchstrangige Polizeibehörde Deutschlands noch am gleichen Tag einen Rückruf aus der Polizeiinspektion Nienburg, wo man innerhalb von Stunden bemerkt was das B.K.A. zwei Jahre lang nicht begriffen haben will.

Von allen anderen Kleinigkeiten mal abgesehen (mutmaßliche Weitergabe von Dienstgeheimnissen des geschäftsführenden Innenministers Hans-Peter Friedrich an den S.P.D.-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, legendäres Nichtgespräch von S.P.D.-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und B.K.A.-Präsident Jörg Ziercke, der Brief einer Staatsanwaltschaft der nach fünf Tagen geöffnet den Bundestag erreicht, etc), was passiert dann?

Der Justizminister Heiko Maas („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) stellt sich hinter „die Sicherheitsbehörden“.

„Jetzt müsse abgewartet werden, bis alles aufgeklärt sei“

Na dann wollen wir mal.

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Sebastian Edathy: Die heiße Luft ist raus

Weder Daniel Neun noch ich ahnten bei unserer telefonischen Diskussion am 12.2.14, dass der dünne „Anfangsverdacht“ auf eine „Nachrichtendienstliche Kiste“ im Falle des Sebastian Edathy so schnell bestätigt wird und die üblichen Hofberichterstatter der Nachrichtendienste schon heute – am 13.2.14 – zurück rudern müssen. Dank des „NDR“ und der „Süddeutschen Zeitung“, vielleicht auch durch unseren Artikel „Sebastian Edathy: Rufmord?“.

Anfangsverdacht auf weiteres Material

Laut „Süddeutscher Zeitung“ hat Sebastian Edathy von dem kanadischen Anbieter lediglich Videos und Bilder der Kategorie „Posing“ (*) bezogen, welches unterhalb der Klassifizierung 6 liegt. Dies sind Nacktaufnahmen von Kindern die eindeutig nicht pornographischer Natur sind und deren Besitz weder in Kanada noch in Deutschland strafbar ist. Im Gegensatz zum „Law Blog“ halte ich einen Anfangsverdacht auf weiteres Material bei Käufern derartiger Bilder und Videos für juristisch vertretbar, wenn es einen entsprechenden Erfahrungssatz gibt. Moralisch halte ich den Kauf derartigen Materials für inakzeptabel. Nicht den Besitz, soweit es um Bilder und Filme der eigenen Kinder oder deren Freunde geht.

Die Durchsuchungen bei Sebastian Edathy hatten daher nur den Sinn die Frage ob es weiteres Material gibt, insbesondere pornographisches Material, abzuklären.

Keineswegs aber rechtfertigt ein solcher „Verdacht ins Blaue“ die Einschaltung der Presse, auch wenn diese hier angeblich über einen SPD-Genossen erfolgt sein soll. Weshalb sich die Frage stellt, wie dieser „Singvogel“ an sein Wissen kam. „Sebastian Edathy: Die heiße Luft ist raus“ weiterlesen

Sebastian Edathy: Rufmord?

Fakt ist, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist seit einigen Wochen krank gemeldet und hat am Freitag (7.2.2014) sein Bundestagsmandat niedergelegt, angeblich aus gesundheitlichen Gründen. Am Montag, den 10.2.2014, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover die Büros und die Wohnung des Sebastian Edathy, ohne sich zu einem Tatvorwurf zu äußern.

Die örtliche Zeitung – informiert durch einen SPD Genossen – berichtete über diese Durchsuchung und sofort kam der publizierte Verdacht auf, es ginge um den Besitz von Kinderpornographie, den der Betroffene bestreitet, ohne die wahren Gründe der Durchsuchung zu nennen.

Diese Fakten nähren den Verdacht, dass für Sebastian Edathy die Durchsuchung nicht überraschend kam. Vermutlich wollte er durch einen Verzicht auf sein Bundestagsmandat die Öffentlichkeit meiden, da die Vertraulichkeit des Immunitätsausschusses in der Regel keinen Pfifferling wert ist. Bei einem gewarnten Verdächtigen ein logisches Handeln, denn wer gewarnt ist kann Belastendes unschwer und rechtzeitig beseitigen, die Sache aussitzen und nach einigen Jahren wieder politisch aktiv werden.

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Terror-Kampagne: Und jetzt die Verfassungsänderung zur “Leitkultur”

Zeitgleich mit den Terror-Drohungen im Zuge der Hamburger Innenministerkonferenz und dem Druck auf die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, gab heute Nacht die „Bild“-Zeitung (1) den Startschuss für eine Kampagne zur Änderung des Grundgesetzes. „Terror-Kampagne: Und jetzt die Verfassungsänderung zur “Leitkultur”“ weiterlesen

Fast wie in Spanien

Nach der Massengeiselnahme von Mallorca warnt vor der Bundestagswahl mal wieder ein Innenminister vor Terrorgefahr. Es gibt dabei in der Tat Parallelen zu 2004.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte uns gestern öffentlich Sorgen vor „Massengeiselnahmen“ von Deutschen, „islamistischen Terroristen“ und „Extremisten“, welche dazu führen könnten die Bundestagswahl durch den Wähler zu beeinflussen. In der Wüste der regierungsnahen Presse durften daraufhin wieder die „Terror“-Rufer ran. „Fast wie in Spanien“ weiterlesen