Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

In dem am 14. Oktober veröffentlichten Beschluss 2 BvE 5/15 vom Bundesverfassungsgericht zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommisison auf Einsicht in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ kann man nachlesen, was diese überhaupt ist. „Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013

28.10.2014 Republik außer Funktion

Weiterhin agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Chronologie zu einem sich bis heute unantastbar gebenden Tiefen Staat.

Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ simulieren lediglich parlamentarische Opposition, auch die gegen die Massenüberwachung. Ihre Ankündigung, (ex-)C.I.A.- und N.S.A.-Spion Edward Snowden als Zeugen „nach Berlin“ zu holen und vor dem „Untersuchungsausschuss“ zu befragen, haben sie still und leise wieder fallen gelassen. Bis heute hat die „parlamentarische Opposition“ jedes einzelne gerichtliche Verfahren gegen die Regierung entweder fallen gelassen, nicht gestellt oder auf ein Eilverfahren verzichtet. Ihr bald zwei Jahre lang tagender „Untersuchungsausschuss“ hat kein Ergebnis erbracht, außer dass alles noch schlimmer wurde. Denn gegenteilig zum Anspruch von Bürgerrechtsorganisationen und der sogenannten parlamentarischen „Opposition“ wurden auch noch eine ganze Reihe bis dahin aussichtslos erscheinender Forderungen des Spionage-Apparats umgesetzt. Netzpolitik.org schrieb dazu im Sommer 2015, etwas verbrämt und mitten drin, die Regierung habe „den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden„. „Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013“ weiterlesen

Deutschlands Versagen zum Internationalen Tag der U.N.O. zur Unterstützung der Opfer von Folter

Die Berliner Regierung hat keinen Anlass auf Verletzungen der Menschenrechte hinzuweisen, solange sie finanzielle Geschäfte mit Folterstaaten begünstigt und Überwachungs- und Militärtechniken offen, über Umwege oder im Geheimen liefern lässt. Das ist mehr als Heuchelei, es ist Betrug an der Öffentlichkeit. Der Export von Waffensystemen in diese Staaten oder die Entsendung geheimdienstlichen und militärischen Personals – beschönigend als Berater – sowie dessen Ausbildung in unserem Land sind schlicht verfassungswidrig.

Heute ist der Internationale Tag der Organisation der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Opfer und Überlebenden von Folter. Jedes Jahr am 26. Juni weist dieser Tag besonders auf die begangenen Verbrechen der Folterer und die von ihnen grausam Gequälten hin. „Deutschlands Versagen zum Internationalen Tag der U.N.O. zur Unterstützung der Opfer von Folter“ weiterlesen