Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg vom 7. November 2016
Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt über 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsverhandlung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt.
Unter landesweiten Protesten wurden im November 2012 Plutonium-MOX- Brennelemente aus dem britischen Sellafield via Nordenham ins Niedersächsische AKW Grohnde transportiert. Kurz bevor der Transport das AKW erreichte, versammelten sich spontan mehrere Demonstranten, um ihn zu blockieren, einer von ihnen kettete sich mit einem Rohr unter dem LKW fest. Er wurde von der Polizei vom LKW gelöst, schmerzhaft von der Straße entfernt und unsanft über eine Leitplanke geworfen. Der Betroffene rollte eine Böschung hinunter und blieb dort – die Hände noch immer in dem Rohr gefesselt – benommen liegen. Ohne ihm die Chance zu geben, sich selber aufzurichten, versuchte ein Beamter ihn hoch zu zerren, um die Personalien festzustellen. Weil der Beamte sich hierbei eine „Ruptur des Discus des linken Handgelenkes“ zugezogen habe, verlangt das Land Niedersachsen von dem Betroffenen 15.121,72 € für Heilkosten u.a. „Demonstrant soll für das Missgeschick eines Polizisten zahlen, das er gar nicht verursacht hat“ weiterlesen