Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland

Zweiundzwanzig Jahre nach Ende von Kaltem Krieg und Blockkonfrontation, bald elf Jahre nach den Attentaten des 11. Septembers in New York und Washington und nach jahrelangen, vergeblichen Versuchen der Regierung eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat für den Einsatz des Militärs und seiner Mittel im Inneren zu erreichen, wirft sich das Bundesverfassungsgericht vor Regierung, internationaler Kriegslobby und etablierten Parteien auf die Knie und genehmigt diesen einfach ohne Verfassungsänderung den bewaffneten Militäreinsatz im Inneren.

EU-Datenschutzverordnungsentwurf entpuppt sich als neuer Versuch eu-weiter Zensur

Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.

Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.