Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen

Während im Schatten von Operation Asyl die Flüchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlängerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen vom „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, würden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und Ermächtigungen über die Bevölkerung verlieren. Da kommt natürlich auch „rechter Terror“ recht günstig für den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene für den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendär ist.

Derweil macht das Parlament natürlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollständige Zusammenfassung.

Vor drei Jahren, lange vor dem Opium und Stoßgebet „Edward Snowden“, erläuterte Radio Utopie die Notwendigkeit der Einrichtung von ständigen (also permanent erreichbaren, permanent handlungsfähigen und wenn nötig auch bis zur Lösung jedes einzelnen Problems permanent tagenden) Geheimdienstausschüssen in Bundestag und Länderparlamenten,

„mit jeweils 30 Angestellten, abhörsicheren Büros, Befugnissen zu unangemeldeten Kontrollen überall und dem entsprechenden Etat“

Jeder weiß und kaum einer begreift was seitdem passiert ist. Kaum einer begreift mehr irgendetwas. „Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen“ weiterlesen