Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland

Zweiundzwanzig Jahre nach Ende von Kaltem Krieg und Blockkonfrontation, bald elf Jahre nach den Attentaten des 11. Septembers in New York und Washington und nach jahrelangen, vergeblichen Versuchen der Regierung eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat für den Einsatz des Militärs und seiner Mittel im Inneren zu erreichen, wirft sich das Bundesverfassungsgericht vor Regierung, internationaler Kriegslobby und etablierten Parteien auf die Knie und genehmigt diesen einfach ohne Verfassungsänderung den bewaffneten Militäreinsatz im Inneren.

Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-Hürde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei Rechtsgültigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begründen in einer abweichenden Meinung, warum sie für die Beibehaltung der 5-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begründung eine veritable Blamage.