Krieg am Golf? Nicht nochmal

Autor: Tobias Pflüger

Jede deutsche Beteiligung im Konflikt in der Straße von Hormus ist unakzeptabel 

Am Persischen Golf folgt derzeit eine Krise auf die andere. Zuletzt traf es den iranischen Tanker »Sabiti«. Auf dem Schiff sollen sich Mitte Oktober zwei Explosionen ereignet haben. Das iranische Außenministerium meinte, es sei »gefährliches Abenteurertum«, die Iranische Ölgesellschaft (NIOC) sprach von einer »terroristischen Attacke«, das Schiff sei auf der Fahrt durchs Rote Meer mit Raketen angegriffen worden. Der iranische Außenminister Mohammed Dschawad Sarif machte »eine oder mehrere« Regierungen für den angeblichen Angriff verantwortlich, ohne konkrete Beweise liefern zu können. Denn die Untersuchung läuft noch, wie er selbst bestätigte. „Krieg am Golf? Nicht nochmal“ weiterlesen

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Nach dem Attentat in München tagt heute der Bundessicherheitsrat. Diesbezüglich ist es für alle in der Republik wichtig ein paar Dinge auf dem Schirm zu haben. Folgende gehören dazu.

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“). „Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland“ weiterlesen

Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Zusammenfassung:

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 in der Bonner Republik durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können. „Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls““ weiterlesen

DAS ENDE DES KRIEGES DER NIEDERLANDE

Teil I: „Volkspartei“ und Spannungsfall

Während am morgigen Freitag die  „SPD“ im deutschen Parlament die nächste Eskalationsstufe des Afghanistan-Krieges einläutet und weiter wie von Sinnen Selbstvernichtung betreibt, haben in den Niederlanden die Sozialdemokraten der „PdvA“, angesichts des drohenden Zusammenbruchs als Partei, das Ruder herum geworfen. Dank ihnen werden die Truppen der Niederlande Ende 2010 aus der Besatzungszone des Nordatlantikpaktes in Zentralasien abgezogen sein. Dennoch stehen die traditionellen Kriegsparteien der Niederlande bei den kommenden Wahlen vor einer historischen Niederlage: stärkste Kraft werden aller Voraussicht nach die Sozialisten.

Das Ende des Afghanistan-Krieges kommt mit der Aufdeckung eines Komplotts im Jahre 2003 vor der Teilnahme der Niederlande an der Invasion des Irak. Die niederländische Davids-Kommission erklärte im Januar 2010 nach zehn Monate andauernden Untersuchungen den Irak-Krieg für völkerrechtlich illegal und brachte geheime Absprachen zwischen den Regierungen des Vereinigten Königreiches und der Niederlande ans Licht. „DAS ENDE DES KRIEGES DER NIEDERLANDE“ weiterlesen