Eurodrohne: Milliardengrab mit Ansage beschlossen

Die vermeintliche Preissenkung wurde buchstäblich teuer erkauft, wie inzwischen auch aus dem SPD-Finanzministerium kritisiert wird. So wurde diversen Medien ein Schreiben von Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn zugespielt, nach dem in ihrem Hause „auch nach Austausch mit dem Verteidigungsministerium erhebliche Bedenken an der Beschaffungsmaßnahme verbleiben.“ Um die Auftragnehmer, Airbus, Dassault und Leonorado, von ihren Preisvorstellungen abzubringen, sollen zahlreiche obligatorische Absicherungen gekippt worden sein. Zu den Zugeständnissen der Regierungsverhandler hieß es etwa bei tagesschau.de: „So erließen sie den Unternehmen, die die ‚Eurodrohne‘ liefern sollen, umfangreiche Haftungsbeschränkungen und gewährten Haftungsfreistellungen.

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Eurodrohne: Groschengrab mit Ansage

Als eines der wesentlichen Projekte der „deutsch-französischen Rüstungskooperationen“ gab das SPD-Finanzministerium damit faktisch eine Garantieerklärung, diese ungeachtet aller Kostenrisiken bis 2025 (und faktisch aus darüber hinaus) finanzieren zu wollen. Die SPD scheint sich sicher zu sein, dann nicht mehr in der Regierung zu sitzen und so die leidige Angelegenheit vom Tisch zu haben – mit ihrer Entscheidung, die Gelder für den Bau der Eurodrohne freigeben zu wollen, trägt sie aber dennoch dafür – und für die daraus dann resultierenden vermeintlichen Sachzwänge – die volle Verantwortung.

Bahn frei für die Eurokampfdrohne?

Vor diesem Hintergrund bestand auch eine gewisse Aussicht, dass der Bau einer waffenfähigen Eurodrohne auf Eis gelegt werden könnte – doch mit der Kabinettssitzung am 3. Februar 2021 hat sich diese Hoffnung wohl als trügerisch erwiesen. Aus dem Ergebnispapier geht hervor, dass sich die Regierungsparteien darauf verständigt haben, bei der anstehenden Abstimmung im Bundestag am 24. März 2021 die entsprechenden Gelder zu bewilligen:

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Europäischer Türöffner

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die aus dem Jahr 2000 stammenden „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ bis Ende 2018 zu aktualisieren. Auf den ersten Blick suggerierte die betreffende Passage, es gehe darum, die Richtlinien restriktiver zu gestalten. Näher betrachtet war darin aber – augenscheinlich bewusst – lediglich die Rede davon, man beabsichtige die Ausfuhrbestimmungen zu „schärfen“. Tunlichst wurde es vermieden, von einer „Verschärfung“ zu sprechen, wodurch der Rücken für Veränderungen in alle denkbaren Richtungen frei blieb.

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Sinkender Rüstungshaushalt? Fakten und Fiktionen

Ein „Spin“ der besonders dreisten Sorte dreht sich aktuell um die am 19. März 2019 vorgestellten Eckwerte für die Haushaltsplanung bis 2023. Der ansonsten eigentlich seriöse, wenn auch militärnahe Blog Augengeradeaus gab die Richtung vor, als er titelte: „Steigender Bundeshaushalt, sinkender Wehretat“. So ähnlich griffen auch die meisten anderen Medien das Thema auf, garniert gerne noch mit Zitaten des US-Botschafters Richard Grenell („inakzeptable Beiträge“) oder des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (unerreichbare „Vollausstattung der Bundeswehr“).

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