Verhaltensstaat, Verhaltenspolitik, Verhaltensdiener: Erkennungsmuster für eine spieltheoretisch ideologisierte und indoktrinierte Gesellschaft

Die Spieltheorie reduziert den Menschen auf Information, auf eine „selbstsüchtige, fast roboterhafte Kreatur“. Dieser in der Wirtschaftswissenschaft über Jahrzehnten unhinterfragt angewandten Spieltheorie steht nun mittlerweile das Modell der Verhaltensökonomie gegenüber, nach der sich Menschen auch in der Wirtschaft schlicht entsprechend ihres individuellen Charakters verhalten.

Nun wird es Zeit über das Verhalten anderer Player zu sprechen, die nicht minder von der Spieltheorie befallen sind als die Wissenschaftler und Akademiker in der Wirtschaft: Der Staat und seine Diener.

Jede von Menschen gebildete Gesellschaft entwickelt nur dann Stabilität, wenn die stärkste Macht des Menschen über den Menschen greift: die eigene Gewohnheit. Gewohnheit basiert auf Denken, Denkmustern, mithin der Psychologie und des jeweiligen Menschenbildes der Einzelnen, welche interagierend die Gesellschaftsstrukturen bilden.

Denken wird entweder übernommen bzw kopiert oder selbst entwickelt. Dabei ist auch die Denkverweigerung bzw. Ignoranz und das stattdessen exekutierte Kopieren und Übernehmen des Denkens von Anderen bereits Denken. Es ist ein bewusster Entschluss, der allerdings oft genug ins Unbewusste verschoben wird, um diesem eigenen Entschluss der Ignoranz, des Nicht-Denken-Wollens zu entkommen, was natürlich nicht möglich ist.

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STAATSAFFÄRE: Mit Papier nicht mehr geduldig

Berlin, Staatsaffäre im Zuge des Falls von MdB Edathy: Vor der Aussage des Präsidenten der Geheimpolizei Bundeskriminalamt, Jörg Ziercke („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) im Innenausschuss des Bundestages am Mittwoch (12.) springt diesem der ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier („Christlich-Soziale Union“) zur Seite.

Ex-Verfassungshüter Papier legt dabei ein – selbst für die Verhältnisse im Zirkus Zynismus Maximus des designierten Neuen Roms auf dem Kontinent – bemerkenswertes Doppeldenk an den Tag. „STAATSAFFÄRE: Mit Papier nicht mehr geduldig“ weiterlesen

Die Vor-Bild-flutliche Demokratie

Staatsaffäre und Fall Edathy: Die Funktionäre der seit Beginn der Berliner Republik etablierten Parteien merken fünf Tage nach einem Artikel von Radio Utopie, dass das Bundeskriminalamt zwei Jahre lang ohne einen einzigen (vorschriftsmäßigen) Handschlag zu tun auf dem Namen Edathy saß und müssen zum ersten Mal in ihrem Leben Kritik an der Geheimpolizei im eigenen Land wagen.

Es war eben alternativlos.

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STAATSAFFÄRE: Die brisante Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover

Fall Edathy +++ B.K.A. seit 2012 von Strafverfahren in Kanada informiert +++ Bereits vor oder im Oktober 2013 „Hunderte, Tausende Datensätze“ über das Bundeskriminalamt „flächendeckend über Deutschland“ versendet +++ Staatsanwaltschaft Hannover bekam erst am 5. November 2013 Verfahrensakte +++ Edathy-Anwalt Noll meldete sich bereits am 28. November bei Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verfahren bezüglich Kinderpornografie, meldete sich schon vorher bei der Staatsanwaltschaft Berlin +++ Edathy-Anwalt Noll am 22. Januar 2014: Filme seines Mandanten seien keine Kinderpornografie, „sein Mandant besitze sie auch nicht mehr“ +++ Zwei Tage nach Versendung der Anzeige der Staatsanwaltschaft zum Bundestagspräsidenten melden „Medien“, Edathy sei am Vortag zurückgetreten, Schriftstück trifft erst nach über fünf Tagen beim Bundestagspräsidenten ein +++

In der Staatsaffäre um den ehemaligen langjährigen Bundestagsabgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ Sebastian Edathy, von 2005-2009 Vorsitzender vom Bundestagsausschuss für Inneres, danach im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sowie Mitglied der 2008 von Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück gegründeten „Netzwerker“ in der S.P.D., gab die Staatsanwaltschaft Hannover gestern  eine Pressekonferenz, deren Inhalt in der berühmten „breiten Öffentlichkeit“ und ihrer superbreiten Presse ganz offensichtlich noch nicht vollständig eingeschlagen hat.

Da wird Ihnen doch glatt geholfen, meine Damen und Herren. „STAATSAFFÄRE: Die brisante Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover“ weiterlesen

Online-Umfrage: „Links und Frei“ – Fehlt eine Partei?

Heute jährt sich der Hundertste Geburtstag von Willy Brandt. Die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ S.P.D. feiert ihren ehemaligen Bundeskanzler, der seiner Biografie den Titel „Links und Frei“ gab. Viele in der Republik wären – mutmaßlich – mit diesem Titel einigermaßen einverstanden, gäbe es heute eine Partei die ihm entsprechen würde. Nach unserer subjektiven Auffassung ist das nicht mehr der Fall. Genau diese subjektive Auffassung soll hier einmal, im Rahmen unserer bescheidenen Möglichkeiten, in Form einer neutral gehaltenen Online-Umfrage getestet werden.

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„Die Linke“: (Euro-) Kapitalismus-Rettung um jeden Preis

Die Parteiführung von „Die Linke“ hat ihren Entwurf für den Wahlkampf zum (bedeutungslosen) „Europäischen Parlament“ in 2014 an „Die Welt“ geleaked. Wie die Springer-Zeitung meldet, enthält der Entwurf den Satz:

„Auch wenn die Europäische Währungsunion große Konstruktionsfehler enthält, tritt die Linke nicht für ein Ende des Euro ein“

Diesen Satz enthielt bereits das Wahlkampfprogramm für die Bundestagswahl 2013.

Am Wochenende wird der Parteivorstand den Entwurf absegnen. Versüßt werden soll den Wählerinnen und Wählern das erneute Bekenntnis zum historisch präzedenzlosen Euro-Kapitalismus, der den Demokratien in seinem Einflussbereich bereits Entstaatlichung, Entdemokratisierung, teilweise Verfassungsänderungen und Umverteilungen aus Unter- und Mittelschicht nach ganz oben aufgezwungen hat, mit irrationalen reformistischen Forderungen. „„Die Linke“: (Euro-) Kapitalismus-Rettung um jeden Preis“ weiterlesen

Wo sind Aufnahmen der U.N.O.-Inspektion in Syrien, außer Videos von Paramilitärs?

Weltpresse bedient sich bei Terroristenverein „Free Syrian Army“ (F.S.A.)

Barack Obama und David Cameron haben sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. Der U.S.-Kongress fordert mit den Stimmen von achtzig Kongressmitgliedern die legitime Entscheidungsoberhoheit über einen Angriffsschlag gegen Syrien und Cameron muss ebenfalls die demokratischen Regeln seines Landes über den Weg über das britische Parlament einhalten. Auch die Mitglieder in den zweitägigen geheimen Tagungen des U.N.O.-Sicherheitsrates werden mit dem Veto von Russland die eingereichte britische Resolution ablehnen und es wird zu keinem sofortigen Kriegseinsatz kommen.

Die beiden Präsidenten und ihre „Berater“ haben ihre Glaubwürdigkeit restlos verloren, die sie nur noch mit dem Ausgang eines positiven Ergebnisses über den Einsatz chemischer Substanzen durch die syrische Armee einigermaßen wiederherzustellen glauben.

Damit ist die Situation immer noch äusserst brisant und die transparente Kontrolle über die Unabhängigkeit der Chemieexperten ist unabdinglich. Darüber bestehen jedoch erhebliche Bedenken wenn eine derartige Berichterstattung wie die vom gestrigen Tag alles an öffentlicher Kontrolle gewesen sein soll. „Wo sind Aufnahmen der U.N.O.-Inspektion in Syrien, außer Videos von Paramilitärs?“ weiterlesen

Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt“

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand.

Heute drückten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschämt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit. „Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt““ weiterlesen

DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht“

16.Februar 2013, Teil I: DER MOBILE TELEVISOR
17.Februar 2013, Teil II: “Hinter Mauern versteckte menschliche Wesen visualisieren”
17.Februar, Teil III: “Boden durchdringender Radar” aus Luftraum und Orbit

1949 trat das Grundgesetz für Westdeutschland in Kraft. 1983 schuf das damals noch westdeutsche Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 209 nach Artikel 1 und 2 Grundgesetz das Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung”- wohlgemerkt: für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für die Staatsorgane, nicht für staatliche oder kommerzielle Spione und auch nicht für Privilegierte wie Akademiker, die sich zunächst durch gar nichts auszeichnen. Am 27. Februar 2008 erweiterte das nun für die Berliner Republik amtierende Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 370/07 das verfassungsmäßige Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung um das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. In den, wie es die „FAZ“ so bildungsgut-bürgerlich auszudrücken pflegte, „mitunter beklemmend futuristisch wirkenden Passagen“ dieses Urteils heißt es:

„Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet. (..)

Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit Mitteln, die zwar technisch von den Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung von Bildschirm oder Tastatur.

Man muss nun davon ausgehen, dass 99,99 Prozent der Bevölkerung weder eine Ahnung davon haben dass sie dieses Grundrecht besitzen, noch davon wovor und vor wem es sie beschützt. Ebenso muss man davon ausgehen, dass keine einzige Einrichtung, Körperschaft bzw staatliche, nichtstaatliche oder kommerzielle Institution oder Organisation, geschweige denn ein einziger Abgeordneter in Bundestag oder Länderparlamenten, nicht zu sprechen von einer einzigen Partei, irgendetwas tut um diesen grundrechtlich verbrieften Anspruch von 82 Millionen Menschen auf Schutz vor explizit staatlichem Zugriff dieser Art zu gewährleisten. „DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht““ weiterlesen