Repression gegen Recherche

Hausdurchsuchung bei IMI-AutorInnen

Am frühen Donnerstag, den 2. Juli 2020, drangen bewaffnete und vermummte Polizeikräfte in ein Wohnprojekt in der Tübinger Südstadt ein. Sie verschafften sich mit einem Rammbock Zugang zu einer Wohnung, in der zwei aktive Mitglieder der Informationsstelle Militarisierung wohnen. Bereitschaftspolizist_innen drangen in jedes einzelne Zimmer der Wohnung ein und trafen die Bewohner_innen dabei meist noch schlafend, tw. sogar nackt an. Die eigentliche „Zielperson“ wurde zu Boden gebracht, dabei überwältigt und ihr wurden Handschellen angelegt, bevor ihr Zimmer durchsucht wurde. Sie wurde dabei an Ellenbogen und Knien verletzt. „Repression gegen Recherche“ weiterlesen

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

(…)

Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

zeitgenössische Karikatur aus dem Jahre 1863: „Macht geht vor Recht“ (Grafik: public domain)

Das Grundgesetz zwingt den Staat in Artikel 97 nur zur Unabhängigkeit der Richter. Daher interpretiert der Staat für sich die Macht und das Recht, Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive zu definieren und diese in seine Regierungshierarchie einzugliedern. „Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt“ weiterlesen

Staatsanwälte wärmen lange diskreditierte Erzählungen für den Assange-Prozess auf

Sie behaupten, dass Assange beabsichtigt hat, die USA durch Leaks zu „schädigen“

Während sich die US-Staatsanwälte auf einen Versuch zur Verfolgung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange vorbereiten, durchkämmen sie jahrealte öffentliche Diskussionsinhalte, die nie vor Gericht zur Sprache gekommen sind, aber oft als etwas dargestellt werden, das sie zu mehr als nur einer Frage der ersten Zusatzbestimmung der Verfassung (Presse-/Redefreiheit) macht. „Staatsanwälte wärmen lange diskreditierte Erzählungen für den Assange-Prozess auf“ weiterlesen

Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?

Autor: Thomas Mickan

Der Fall Thomas H. geht zum Europäischen Gerichtshof

In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen (ausführlich siehe IMI-Standpunkt 2018/009). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.

Seit nun drei Jahren kämpft Thomas H. sich durch den Dschungel der Gerichte, weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm. Sein Argument: Es darf nicht sein, dass eine staatliche Institution Werbung für den Dienst an der Waffe durchführt und ein öffentlicher Protest hier nicht möglich sei. „Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?“ weiterlesen

Hab Mitleid mit dem Mandelbaum

HAB MITLEID mit dem Mandelbaum, besonders wenn er in voller Blüte steht.

Mandelblüte. So heißt auch der Leiter der Rechtsabteilung, der „Rechtsberater der Regierung“ genannt wird.

Der Rechtsberater wird von der Regierung ernannt, aber er soll vollkommen unabhängig sein. Praktisch ist er der Generalstaatanwalt, er ist derjenige, der das letzte Wort bei der Anklage von Menschen hat, besonders der Anklage des Ministerpräsidenten. Das ist nun einmal sein unglückliches Schicksal. „Hab Mitleid mit dem Mandelbaum“ weiterlesen

Nur nicht Bibi!

DIE GEIER kreisen. Sie sehen den Verletzten auf dem Boden liegen und warten auf sein Ende.

Ebenso die menschlichen Raubtiere – die Politiker.

Sie singen sein Lob, schwören, ihn mit aller Kraft zu verteidigen – aber in ihren Köpfen stellen sie bereits Berechnungen an, wer sein Nachfolger werden könnte. Jeder murmelt vor sich hin: Warum nicht ich?

Benjamin Netanjahu steckt in der größten Krise seiner ganzen langen Laufbahn. Die Polizei ist im Begriff, ihre Untersuchungen abzuschließen. Der Generalstaatsanwalt steht unter riesigem Druck, offiziell Anklage zu erheben. Die ohnehin schon großen Demonstrationen in der Nähe der Wohnung des Generalstaatsanwaltes werden von Woche zu Woche immer noch größer.

Der Generalstaatsanwalt, der Generalinspekteur der Polizei und der Minister für Innere Sicherheit wurden von Netanjahu (und seiner Frau) persönlich ausgewählt. Nicht einmal das hilft jetzt noch. Der Druck ist zu stark.

Die Untersuchungen ziehen sich weitere Monate hin, aber der Ausgang scheint gewiss: Der Staat Israel wird gegen Benjamin Netanjahu vor Gericht ziehen.

WENN EIN Regierungsangehöriger einer schweren Straftat angeklagt wird, tritt er gewöhnlich zurück oder er lässt sich beurlauben. Nicht so Netanjahu. Nein, mein Herr!

Wenn er zurückträte, wer würde über Israel wachen und es vor den zahlreichen furchtbaren Gefahren bewahren, die dem Staat von allen Seiten drohen? Die Iraner versprechen Austilgung, die bösen Araber ringsum wollen uns töten, die Linken und andere Verräter bedrohen den Staat von innen. Wie könnten wir ohne Bibi überleben? An diese Möglichkeit darf man gar nicht denken.

Netanjahu glaubt anscheinend an sich. Er, seine Frau und sein ältester Sohn benehmen sich wie eine königliche Familie. Sie kaufen, ohne zu bezahlen, reisen als Gäste anderer und nehmen mit großer Selbstverständlichkeit teure Geschenke entgegen.

Der Volkshumor begleitet all diese Verstöße. Die Polizei folgt diesem Geist und ziert Netanjahus Akten mit vielen Nullen.

Akte 1000 betrifft Geschenke. Die Netanjahus sind von einer Menge von Milliardären umgeben, die einander mit ihren Geschenken zu überbieten trachten. Über die teuren Zigarren und den rosa Champagner, die der Familie geschenkt worden sind, wurden so lange viele Witze gemacht, bis durchsickerte, dass ihr Wert Zehntausende von Dollar beträgt. Und die Schenkenden erwarten von den Beschenkten Gegenleistungen.

Akte 2000 betrifft etwas Besonderes. „Nur nicht Bibi!“ weiterlesen

Parlament wieder im Amt: Gericht in Venezuela revidiert umstrittene Entscheidung

Beitrag von Marta Andujo und Harald Neuber

Generalstaatsanwältin sah Verfassungsbruch durch Obersten Gerichtshof. Verteidigungsrat für Prüfung von Urteil gegen Opposition im Parlament

Nach heftigen Kontroversen im Land und internationalen Protesten hat die Verfassungskammer des Obersten Gerichts von Venezuela die Entscheidung über die Entmachtung des Parlaments wieder rückgängig gemacht. Zuvor war die Kammer vom Verteidigungsrat des Landes zu einer Überprüfung aufgefordert worden. „Parlament wieder im Amt: Gericht in Venezuela revidiert umstrittene Entscheidung“ weiterlesen

Bundesanstalt mauert

Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 3. August 2016

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) will sich nicht dazu äußern, welche Gorleben-Kapitel und welche Autoren durch die wirtschaftsnahe Martini-Stifung prämiert wurden. Auf Anfrage der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), erklärte ihr Sprecher Andreas Beuge, aus Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen die BGR könne er dazu keine Auskünfte erteilen.

Der Hintergrund: Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) und Einzelpersonen hatten nach einem Bericht der Tagesschau über die Martini-Stiftung Strafanzeige gegen die BGR bei der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts auf Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme bzw. Bestechung und Bestechlichkeit nach §§ 331-334 StGB gestellt. Aus dem Bericht der Tagesschau ergab sich das Bild eines äußerst komplexen und wenig transparenten Geldflusses von der Industrie in die BGR. “Die Stiftung sollte dazu dienen, junge bzw. verdiente Mitarbeiter der BGR durch maßvolle finanzielle Anreize zu belohnen”, hieß es da. „Bundesanstalt mauert“ weiterlesen

Bezahlte Gutachten? Strafanzeige gegen BGR gestellt

Mitteilung von wendland-net vom 8. Juli 2016

BI fordert überfällige Überarbeitung der BGR-Homepage. Strafanzeige gegen BGR. Kürzlich wurde durch Medienberichte bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durch eine Stiftung für (u.a.) sogenannte „Gorleben-Gutachten“ bezahlt wurde. Der Republikanische Anwaltsverein erstattete nun Strafanzeige gegen die BGR.

Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Bestechung und Bestechlichkeit sieht der Republikanische Anwaltsverein in den Vorgängen zwischen der Hans-Joachim-Martini-Stiftung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) – und reichte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. „Bezahlte Gutachten? Strafanzeige gegen BGR gestellt“ weiterlesen